Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos

Der Einbau von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern wird erleichtert. Das hat die Bundesregierung beschlossen.

Bisher war es für Mieter und Wohnungseigentümer fast unmöglich, einen Stromanschluss für ihr E-Auto in der privaten Tiefgarage zu bekommen. Denn nur wenn alle Eigentümer zustimmten, durfte eine Lademöglichkeit eingebaut werden.

Das ändert sich jetzt: Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz beschlossen, demnach der Wohnungseigentümer den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen kann. Die anderen Miteigentümer können anschließend nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen: Etwa über die Verwendung bestimmter Materialien. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss soll für solche Entscheidungen ausreichen. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller.

Durch die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können künftig auch Mieter von Eigentumswohnungen den Bau von Ladesäulen oder einer Wallbox durchsetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.

Problematisch könnte allerdings die Durchsetzung dieses Anspruchs werden: Bleibt der Vermieter untätig, müsste der Mieter zunächst vor Gericht ziehen - und nach einem Erfolg darauf hoffen, dass sein Vermieter die nötigen Anträge in einer Eigentümerversammlung doch noch stellt - eine potenziell langwierige Angelegenheit. Die Neuregelungen sollen noch im Sommer 2020 in Kraft treten. Das Gesetz muss vom Bundestag noch bestätigt werden. Quelle: Bundesregierung / DMM