Anzügliches und mehr in der Flugzeug-Kabine

Die Ergebnisse ihrer repräsentativen Umfrage zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Kabine sind für die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) besorgniserregend. Von den mehr als 1.000 Befragten gaben fast 50 % an, sie seien schon einmal während der Ausführung ihrer Arbeit sexuell belästigt worden.

Die Belästigungen fanden zu etwa 45 % durch Vorgesetzte an Bord statt, in jeweils etwa 25 % der Fälle ging die Belästigung von Passagieren bzw. von direkten Kolleginnen/Kollegen aus. Weibliche Crew-Mitglieder gaben zu 51,7 % an, während der Ausübung ihrer Tätigkeit an Bord sexuell belästigt worden zu sein, bei den Männern war es 43,7 %. Die Übergriffe fanden zu 46 % durch Vorgesetzte an Bord statt, zu 3 % durch Vorgesetzte am Boden, zu 26 % durch gleichwertig gestellte Crewmitglieder und zu 25 % durch Fluggäste. Nur 14 % meldeten den Vorfall dem/r direkten Vorgesetzten, 5,4 % schrieben einen Report, offizielle Beschwerden wurden nur von 4,1 % der Befragten gemeldet.

Bemerkenswert: Von denjenigen, die einen Vorfall gemeldet haben, sagten 16,7 %, dass ihnen dadurch persönliche Nachteile entstanden sind. Aus Angst vor solchen Nachteilen sei in 48,3 % der Fälle keine Meldung erfolgt. 

Als sexuelle Belästigung wurden empfunden:

  • unerwünschte körperliche Nähe 67,8%
  • bedrängende Nähe 62,2%
  • körperliche Berührungen 54,8%
  • scheinbar zufällige körperliche Berührungen 41,9%
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts (z.B. obszöne Witze) 58,7%
  • sexuelle Anspielungen 71,1%
  • Zeigen von pornografischen Darstellungen (Filme/ Fotos auf dem Handy oder PC) 43,1%

Die Befragung wurde im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis Ende März 2019 auf der UFO-Webseite zur anonymen Teilnahme angeboten. Der Rücklauf lag bei 1.145 Datensätzen. Davon konnten 1.135 verwendet werden. Insgesamt wurden den Teilnehmenden 20 Fragen gestellt.

Die Ergebnisse sind für UFO klare Alarmsignale, die nicht ignoriert werden dürfen. „Wenn fast die Hälfte der Betroffenen angibt, dass Vorgesetzte für die sexuelle Belästigung verantwortlich sind, sollte neben Opferschutz auch über Täterprävention geredet werden“, so Sylvia Gaßner, Referentin für Berufspolitik bei UFO.

Kernforderungen von UFO
UFO fordert in allen Luftfahrtbetrieben umgehend die Aufnahme bzw. Überprüfung bestehender Awareness-Strukturen sowie Schulungen für Führungspersonen in der Aus- und Weiterbildung durch geeignetes Fachpersonal.
Außerdem stellt UFO drei grundlegende Forderungen an die Arbeitgeber im Bereich Luftverkehr in Deutschland:

  1. Opferschutz: Arbeitgeber müssen für eine geeignete Anlaufstelle sowie Schutzmaßnahmen für Betroffene sorgen. Geeignete Schutzmaßnahmen sollten in enger Absprache mit dem Opfer erfolgen.
  2. Prävention: Das Thema „sexuelle Belästigung“ gehört in jeden Grundlehrgang – für alle Angestellten im Flugbetrieb. Ebenso müssen regelmäßige Kurse für alle Beschäftigten obligatorisch sein.  
  3. Werbung: Werbung darf keine sexistischen Tendenzen enthalten und den Arbeitsplatz Kabine herabwürdigen. Passagiere müssen entsprechend sensibilisiert werden. Quelle: UFO / DMM