App DB Navigator überwacht ihre Nutzer

Geschäftsreisende, die viel Bahn fahren, kennen sie mit Sichrheit, die Smartphone-App „DB Navigator”. Sie bietet Informationen rund um Ticketkauf, BahnCards, über Verspätungen und Anschlusszüge, die aktuelle Wagenreihung und vieles andere mehr. Ohne diese App geht es kaum noch, denn manche Services sind auf anderem Weg nicht mehr zu bekommen. Die Bahn macht ihre App zunehmend unentbehrlich. Gleichzeitig gibt der DB Navigator viele persönliche Informationen weiter – ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten. Dagegen wird Digitalcourage e.V. nun Klage einreichen.

„Viele Menschen sind auf die Bahn als Verkehrsmittel angewiesen – und wir alle sind auf sie angewiesen, damit eine Klimawende gelingen kann. Bahn fahren gehört zur Grundversorgung und diese App nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Dass ausgerechnet diese App massenhaft Informationen über uns weitergibt, ist ein unakzeptabler Übergriff”, sagt Julia Witte von Digitalcourage.

Der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz hat den DB Navigator gründlich analysiert und dabei erhebliche Datenschutzprobleme festgestellt. Auch der auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Peter Hense hält die App für rechtswidrig.

„Für den Abruf von Zugverbindungen in einer Fahrplan-App und die Buchung von Tickets ist die Weiterverwertung der personenbezogenen Daten der Reisenden zu Analyse- und Marketingzwecken nicht ‚unbedingt erforderlich‘. Durch die Einordnung der Tracker in diese Kategorie will sich die Bahn ihrer Verpflichtung entziehen, Nutzer um eine informierte Einwilligung bitten zu müssen. Kurz: Die Bahn greift bei den Daten ihrer Fahrgäste zu, obwohl sie höflich fragen müsste”, sagt Peter Hense. Hense sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz und die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Der Bielefelder Verein Digitalcourage hatte die Bahn deswegen aufgefordert, die Mängel zu beseitigen und dafür eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. In ihrer Antwort hat die Bahn deutlich gemacht, dass sie nicht vorhat, etwas an den Trackern zu ändern. Deshalb wird nun eine Klage vorbereitet.

Die DB weist die Kritik des Vereines Digitalcourage e.V. an ihrer App DB Navigator entschieden zurück. Bei der Nutzung des DB Navigator fließen keinerlei Kundendaten an Drittanbieter, behauptet die Bahn. Alle Dienstleister, mit der die DB beim DB Navigator zusammenarbeitet, sind vertraglich gebunden, handeln nicht in eigenem Interesse und streng nach Weisung der DB und sind deshalb nicht Dritte im Sinne der DSGVO. Dass die Dienstleister keine „Dritten“ sein sollen, ist aber Juristen zufolge die Frage. 

Laut DB jedenfalls verarbeiten alle Technologieanbieter, die im DB Navigator in der Kategorie „erforderlich“ aufgelistet sind, Daten ausschließlich zu den Zwecken, die vielfältigen Funktionen und die Stabilität der App für mehr als zwei Millionen Kunden täglich zu gewährleisten. Verarbeitet werden dabei keine identifizierenden personenbezogenen Informationen, sondern nur pseudonymisierte Daten, die sich für den einzelnen Anbieter isoliert als anonyme Dateninhalte darstellen. Keiner der Anbieter ist in der Lage, die Daten an anderer Stelle oder gar zu eigenen Marketingzwecken einzusetzen. Ein Webseiten- oder App-übergreifendes Nachverfolgen von Kunden mit diesen Cookies ist nicht möglich. Quelle: Digitalcourage e.V. / DB / DMM