Arbeitsmedizinische Anforderungen und medizinische Risiken

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen, z.B. auch in tropische und subtropische Regionen entsenden, sollten die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen kennen.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), schreibt vor, dass vor und nach beruflichen Aufenthalten in bestimmten Regionen arbeitsmedizinische Vorsorge stattfinden muss. Vielen ist dieser Prozess noch als arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 35 (G35) bekannt. Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ist angebracht, um das erhöhte Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende in diesen Gebieten zu bewerten und zu minimieren.

Die aktualisierte Länderliste, die von Experten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V. (DFR) und des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität Mainz in Zusammenarbeit mit International SOS erstellt wurde, steht ab sofort kostenfrei zum Download auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Die Grundlage für die online verfügbare Liste sind Erfahrungen und Analysen arbeits- und reisemedizinischer Experten, die über die weltweiten Assistance Center kontinuierlich gesammelt werden.

Unterscheidung in drei Gefährdungsstufen. In der Länderliste werden drei unterschiedliche Gefährdungsstufen unterschieden. Allein 120 Länder und Regionen finden sich in der höchsten Gefährdungsstufe 3 wieder – darunter für die deutsche Wirtschaft wichtige Reiseziele wie China, Indien und Indonesien. In dieser Gefährdungsstufe ist die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend. 39 Länder und Regionen sind in der Gefährdungsstufe 2 eingestuft – darunter etwa Mexiko und Taiwan, für die ebenfalls eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgeschrieben ist. In der Regel sind aber keine Impfungen zwingend für die Einreise in diese Länder gefordert. In 73 Ländern gilt die Gefährdungseinstufung 1 – so in den meisten europäischen Ländern und in Nordamerika. Hier ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben.

Sinnvoll kann eine arbeitsmedizinische Vorsorge vor beruflichen Reisen immer sein. Im Einzelfall sollte mit dem betriebsärztlichen Dienst Rücksprache gehalten werden. Quelle: SOS Int. / DMM