AUA muss Greenwashing-Urteil auf ihrer Website und auf X veröffentlichen

Austrian Airlines (AUA) ist gezwungen, das Urteil des Landgerichts Kornneuburg, mit dem die österreichische Lufthansa-Tochter des „Greenwashings“ für schuldig befunden worden war (DMM berichtete), auf ihrer eigenen Website großflächig zu veröffentlichen.

Diese Anzeige der AUA brachte der Lufthansa-Tochter ein sehr ärgerliches Urteil ein. Foto: AUA

Dem Richter am Landgericht Kornneuburg passten die stark überzogene Behauptungen der AUA,  einen CO₂-neutralen Flug mit „100 % nachhaltigem Flugtreibstoff“ durchzuführen, überhaupt nicht. AUA behauptete genau dies in einer Online-Anzeige für Flüge von Wien nach Venedig für die letztjährige Kunstbiennale und löste damit eine Beschwerde der österreichischen Verbraucherschutzgruppe VKI aus. Die warf der nationalen Fluggesellschaft „Greenwashing“ vor und die Sache landete vor Gericht. 

Tatsächlich wurde Kunden, die Tickets für den sogenannten CO₂-neutralen Flug nach Venedig kauften, lediglich die Möglichkeit gegeben, eine „Nachhaltigkeitsoption“ zusätzlich zum Ticketpreis zu buchen. Auf www.austrian.compensaid.com heißt es dazu: Im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen reduziert SAF die CO2 Emissionen um mindestens 80%. Um Ihre flugbezogenen CO2 Emissionen mit SAF zu reduzieren, errechnen wir diese und setzen die hierfür erforderliche Menge SAF auf künftigen Flügen der Lufthansa Group ein. Angeblich könnte damit Austrian Airlines SAF zur Nutzung für ihre Flugzeuge erwerben. Fakt aber ist: Zwischen März 2022 und Mitte Juli 2022 verbrauchten Austrian Airlines lediglich 335 Tonnen SAF, verglichen mit 180.000 Tonnen regulärem Flugbenzin im gleichen Zeitraum. Freilich ist der etwas umweltfreundlichere Treibstoff SAF derzeit sehr teuer. SAF ist derzeit etwa drei- bis fünfmal so teuer wie fossile Flugtreibstoffe. Dies führt zu einer geringen Nachfrage, weshalb SAF, wenn überhaupt, nur in geringsten Mengen dem normalen Jet-Fuel beigemischt wird. Tatsächlich sehen in Österreich technische Vorschriften vor, dass Fluggesellschaften SAF nur verwenden dürfen, wenn es mit Kerosin in einer Lösung von nur 5 % SAF zu 95 % regulärem Flugkraftstoff versetzt wird. Daher ist es technisch unmöglich, einen CO₂-neutralen Flug mit 100 % SAF durchzuführen.

Anwälte, die im Namen der AUA handelten, versuchten zunächst zu argumentieren, dass Die Verbraucherschützer nicht berechtigt seien, die Fluglinie zu verklagen, da die Anzeige auf „Business-to-Business“-Transaktionen abzielte. Doch sowohl dieses Argument als auch die anderen Einwände wurden vom Landgericht Korneuburg zurückgewiesen. In seinem Urteil entschied das Gericht, dass Austrian Airlines den falschen Eindruck erweckt hat, CO₂-neutrale Flüge mit 100 % SAF anzubieten, obwohl dies einfach nicht der Fall ist.

Als Strafmaßnahme wurde Austrian Airlines angewiesen, das Urteil sowohl auf ihrer Website als auch auf ihrem Twitter/X-Konto zu veröffentlichen. Die Fluggesellschaft wurde angewiesen, das Urteil gut sichtbar auf der Homepage ihrer Website anzuzeigen, auch wenn dies nur für die österreichspezifische Version der Website gilt.

AUA steht mit dem Vorwurf des Greenwashings beileibe nicht alleine da. Eine wachsende Zahl von Fluggesellschaften ist deswegen ins Fadenkreuz der Verbraucherschutzorganisationen geraten. Eihad z.B. wurde von britischen Werbeaufsichtsbehörden wegen ihrer irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen in jüngsten Anzeigen kritisiert. Quelle: LG Kornneuburg / DMM