2021 wurde in Dänemark ein Gesetz verabschiedet, wonach die Polizei Rasern bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen den Pkw beschlagnahmen darf. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Jahren wurden im kleinen skandinavischen Land (5,8 Mio. Einwohner) 1.902 Autos konfisziert. Sein Auto für immer los ist wer:
- Unfallschuld bei einem Unfall mit Toten oder Schwerverletzten hat
- durch besonders rücksichtsloses Fahrverhalten auffällt
- mit Alkohol am Steuer und einem Promillewert von 2,0 und mehr erwischt wird
- die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 100 % überschreitet
- mehr als 200 km/h schnell auf den Straßen Dänemarks fährt
Es gibt keine rechtliche Handhabe, das beschlagnahmte Fahrzeug wieder zu bekommen. Zusätzlich drohen Gefängnis, hohe Geldstrafen und ein langer Führerscheinentzug.
In der Schweiz wird das Auto bei „Rasertatbestand“ eingezogen und der Verkehrssünder wandert mindestens für 1 Jahr hinter Gitter. Außerdem wird eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Franken/Euro fällig. Als Raser gilt, wer in einer Tempo-30-Zone mehr als 40 oder auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs war.
In Italien drohen ab 1,5 Promille am Steuer Geldstrafen bis 6.000 Euro, zusätzlich häufig Haft . Und oft genug wird der Pkw beschlagnahmt und zwangsversteigert, sofern Fahrer und Fahrzeughalter identisch sind.
Die in Österreich geplante 34. Novelle des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung soll künftig dafür sorgen "dass der Verkehr so sicher ist, das niemand mehr auf der Straße sterben muss." Der zentrale Punkt der Novelle: Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen soll künftig nicht nur der Führerschein abgenommen, sondern auch das Auto beschlagnahmt werden. Beschlagnahmte Fahrzeuge sollen den Regierungsplänen zufolge versteigert werden, der Erlös soll dabei zu 70 % an den Verkehrssichereheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft gehen. Klimaministerin Leonore Gewessler betonte im Dezember 2022, wer kein Auto hat, könne nicht mehr rasen. Fährt jemand um mehr als 60 km/h über dem Tempolimit innerhalb einer Ortschaft – oder 70 lm/g zu schnell außerorts, dessen Auto wird direkt vor Ort von der Polizei beschlagnahmt. Auch der Führerschein wird abgenommen. Innerhalb von zwei Wochen sollen die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden dann prüfen, ob es sich um eine Wiederholungstat handelt. Kam es in der Vergangenheit bereits zu einer extremen Geschwindigkeitsübertretung, wird das Fahrzeug gänzlich abgenommen. Gewessler betont, dass die Maßnahme für "einige wenige, die nicht hören wollen" vorgesehen ist und rechnet mit 400 bis 450 Fällen pro Jahr. Quelle: Berlingske / ADAC / ÖAMTC / DMM