Auch der Aeroflot-Chef darf nicht mehr in die EU

Für Aeroflot-Chef Michail Polubojarinow gilt ab sofort ein Einreiseverbot in die EU. Das Verbot ist Bestandteil der erweiterten Sanktionen gegen kremltreue Unternehmenslenker und Oligarchen.

Laut Beschluss der Kommission vom Mittwoch, 09.03.2022, landen 14 weitere superreiche Russen und „prominente“ Unternehmensfürsten auf der erweiterten Sanktionsliste. Die Personen non grata dürfen weder in die EU einreisen noch kommen sie an die Teile ihrer Vermögenswerte, die sie in Ländern der EU platziert haben. Die Strafmaßnahmen traten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Zu den „schwarzen Schafen“ zählen neben dem Chef der russischen Airline auch Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin und der Chef des Internetkonzerns VK Company Limited, Wladimir Kirijenko. Zu finden ist auf der Liste zudem Alexander Winokurow, Schwiegersohn des Lügenbarons Sergej Lawrow, seines Zeichens Außenminister und engster Begleiter von Wladimir Putin.

Darüber hinaus verhängte die EU restriktive Maßnahmen gegen die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und gegen die übrigen Mitglieder der russischen Staatsduma, welche die sofortige Anerkennung der selbsternannten "Republiken" Donezk und Luhansk durch Russland unterstützt haben.

Ein paar Tage zuvor hatte Brüssel Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Körperschaften, die zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beigetragen haben. Dazu gehören Regierungsmitglieder, die an den rechtswidrigen Entscheidungen beteiligt waren; drei Banken (Bank Rossiya, Promzvyazbank, VEB.RF); Geschäftsleute/Oligarchen, die die russischen Operationen in den Gebieten von Donezk und Luhansk finanziell oder materiell unterstützen oder von ihnen profitieren; hochrangige Militäroffiziere, die bei den Invasions-, Massenmord- und Destabilisierungsaktionen eine Rolle spielen; und Personen, die für die Führung eines Desinformationskrieges gegen die Ukraine verantwortlich sind. Quelle: EU-Kommission / DMM