Die Nobellimousine trägt im Kennzeichen die Ziffern 716, was darauf hinweisen soll, dass Schlesinger im Juli 2016 Intendantin wurde. Aber das nur am Rande. Bestellt worden war die Nobellimousine im Frühjahr 2017. Der Autobauer schickte umgehend das „Orientierungsangebot Nr. 1670609“ für einen mondscheinblauen A8 mit 435 PS und samtbeigem Interieur, mit „Akustikglas“ und belüfteten Sitzen mit „Massage-Funktion“. Gesamtwert nach Liste: 145.830 Euro.
Weil der RBB nicht so viel Geld für den Audi ausgeben wollte und wohl auch nicht konnte, zeigte die VIP-Abteilung von Audi laut vertraulichen Akten einen Weg auf, wie die Medienmanagerin dennoch in den Genuss des teuren Dienstwagens kommen könnte – und bot einen Sonderrabatt für die Mietdauer von zwölf Monaten an. „Sie erhalten, unter Zugrundelegung der Bedingungen des Audi Mietvertrages für Behörden, folgendes Mietangebot“, heißt es in einem Schreiben an den RBB vom 5. April 2017. Demnach gewährte der deutsche Hersteller der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt einen „Regierungspreis“ in Höhe von monatlich 486,65 Euro – reduzierte die Miete nach Rücksprache sogar noch einmal auf monatlich 457,21 Euro. Der Normalpreis hätte rund 1.500 Euro betragen.
Rabatt sollte geheim bleiben. Wie es im Beitrag von Business Insider weiter heißt, nahm der RBB den Rabatt von fast 70 % an – und unterschrieb dafür eine Verpflichtungserklärung, sprich, Stillschweigeklausel. Darin heißt es: „Der Mieter versichert, dass das für Frau Patricia Schlesinger bestellte Fahrzeug zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der regelmäßigen Dienstaufgaben benötigt und eingesetzt wird. Der Mieter verpflichtet sich, stillschweigen gegenüber Dritten, bezüglich der ihm eingeräumten Preise/Lieferbedingungen zu bewahren. Bei Missachtung dieser Klausel behält sich die Vermieterin vor, den Mieter zukünftig nicht mehr zu den gewährten Vorzugskonditionen zu beliefern bzw. den Vertrag zu kündigen.“
Die Ingolstädter sollen den Rundfunksender bei der Anschaffung explizit auf mögliche Compliance-Komplikationen hingewiesen haben: „Um Interessenkonflikte für Sie und unser Haus zu vermeiden, müssen wir das Angebot davon abhängig machen, dass Ihr Dienstvorgesetzter oder die hierfür zuständige Stelle in Ihrem Haus das Angebot genehmigt. Entsprechend gehen wir davon aus, dass Ihnen bei Annahme unseres Angebots die Genehmigung (…) vorliegt.“ Ein Manager des Herstellers rechtfertigte den außergewöhnlich niedrigen Vorzugspreis mit dem Hinweis auf den Werbewert von Schlesingers Präsenz in Kunst und Kulturkreisen.
In einem Statement stellte der RBB fest, die Institution sei froh, dass sie den Dienstwagen der Intendantin, der in Wirklichkeit ihr zweites Büro ist, auf diese Weise vergleichsweise günstig finanzieren konnte. Aus Sicht des Senders sei bei den Bestellungen alles korrekt gelaufen, es handele sich auch um keine „Vorzugsbehandlung“, sondern um einen „branchenüblichen Firmenrabatt“. Mag sein; denn auch die Audi-Konkurrenten BMW und Mercedes gewähren sehr gute „Behördenkonditionen“, von denen sie sich einen gewissen Marketingeffekt versprechen.
Geschäftliches mit Privatem verquickt? Was auch nicht so richtig zu passen scheint ist, dass die Intendantin ihre persönlichen RBB-Chauffeure nicht nur für dienstliche, sondern auch für private Besorgungen eingesetzt haben soll. Bei anderen ARD-Anstalten ist dies untersagt. Jedenfalls ist Schlesinger als derzeit wichtigste Lobbyistin des gebührenfinanzierten Senderverbunds mutmaßlich sehr viel unterwegs. Bis zu 80 Stunden arbeite die ARD-Vorsitzende pro Woche, sagt ihr Sprecher. Mit diesem Pensum und den weiten Strecken rechtfertigt der RBB auch die beiden persönlichen Chauffeure, die Schlesinger in einer Audi-Limousine auf Abruf durch die Hauptstadt und die ganze Republik fahren.
Laut „Dienstanweisung des RBB über das Verbot der Annahme und Gewährung von Zuwendungen“ aus dem Jahr 2014 sind allen Angestellten lediglich „übliche Vergünstigungen“ und „Firmenrabatte“ sowie geringwertige Vorteile bis zu einem Einzelwert von 40 Euro erlaubt. Quelle: Business Insider / DMM