Auf Reparaturmängel bei Windschutzscheiben achten

Schon kleinste Steinchen können beim Aufprall auf eine Windschutzscheibe erhebliche Schäden anrichten. Dank spezieller Reparaturverfahren hat dies aber nicht automatisch den Austausch der Scheibe zur Folge. "Jedoch werden diese Verfahren nicht immer richtig angewendet. Es kommt vor, dass Fahrzeuge mit reparierten Windschutzscheiben trotzdem durch die Hauptuntersuchung fallen", so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Grund sind häufig trübe Flecken um die zuvor beschädigten Bereiche - durch mangelhafte Reparaturarbeiten hervorgerufen. Denn für diese Arbeiten schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. "Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden", rät Rechtien.

Generell können Windschutzscheiben auch nur dann repariert werden, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen. Zudem dürfen entstandene Sprünge nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden - hier ist der Austausch der Scheibe zwingend notwendig.

"Ob Reparatur oder Austausch - Fahrzeughalter müssen auch bei kleinsten Schäden möglichst schnell handeln", sagt Rechtien. Schließlich können diese die Sicht des Fahrers beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen. Um Kosten zu sparen, ist die Reparatur dem Scheibenwechsel vorzuziehen. Da Spurhalteassistenten und andere Sensoren auf Kameras hinter der Frontscheibe basieren, erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro, eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt, eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend. Quelle: TÜV Rheinland / DMM