„In den nächsten Wochen werden Bundestag und Bundesrat eine für die Restaurants, Wirtshäuser und Cafés existenzielle Entscheidung zu treffen haben“, schrieb der Dehoga-Bundesverband noch vor einigen Tagen und verwies darauf, das die aktuelle Regelung mit 7% Mehrwertsteuer auf Speisen derzeit befristet bis 31. Dezember 2023 gilt. Eine Steuererhöhung zum 01. Januar 2024 wäre eine Katastrophe für die Betriebe und würde zu einem Preisschock für die Gäste führen - mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber. Die 7% und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Essen müssen bleiben. Dauerhaft, so der Verband.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer für Essen in der Gastronomie wird nach Einschätzung aus der Ampel-Koalition voraussichtlich nicht über das Jahresende 2023 hinaus verlängert. Darauf laufe es hinaus, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag aus der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Etat 2024.
An anderer Stelle der Ampel-Koalition hieß es einschränkend, entschieden sei dies noch nicht. Quelle: Reuters / DMM