Auswärtiges Amt rät von allen Auslandsreisen ab

Das Auswärtige Amt rät nun offiziell von nicht notwendigen Reisen in das Ausland ab, da nahezu überall auf der Welt mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass z.B. Business Traveller ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Absolut unverständlich ist, dass es in Deutschland als mehr oder weniger einzigem Land der Welt keine Eine Einreisesperre für Reisende aus China oder anderen Länder, womit die deutsche Bevölkerung wissentlich und vorsätzlich weiteren Gefahren ausgesetzt wird. Andererseits haben über 70 Länder haben für Reisende aus Deutschland ein Einreiseverbot oder Quarantäne verhängt.

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Eine Zusammenarbeit der EU-Länder ist faktisch nicht gegeben. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.

Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung von COVID-19 in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich. Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.

Flug- und Schiffsreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien und von dort auch ggf. auch Bahn- und Busreisende müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte ausfüllen. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.

Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.

Das Auswärtige Amt bittet um kritische Überprüfung, ob eine geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann. Bei notwendigen Reisen – i.d.R. Geschäftsreisen, sollten sich Mobilitätsmanager und andere Verantwortliche in Firmen bzw. die Geschäftsreisenden selbst vor Reiseantritt bei der Vertretung des Reisezieles, das kann z.B. eine TMC sein, nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten.

Man darf bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch einen Reiseveranstalter oder die Bundesregierung rechnen. Es sind vielmehr die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden zu beachten. Zu beachten sind ferner die Informationen im Merkblatt COVID-19 (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2294930/7efcb282d9abe062d86bf6bcbecd19bf/ncov-data.pdf) COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO (https://www.who.int/health-topics/coronavirus), des Robert Koch Instituts, RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html) sowie der der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA (https://www.infektionsschutz.de/). Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die John Hopkins University (https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6).

Was passiert bei Quarantänemaßnahmen im Ausland? Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für deutsche Geschäftsreisende und sonstige Touristen und müssen befolgt werden. Die Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus. Reisende sollten daher die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während ihres Aufenthaltes im Ausland informiert halten - zum Beispiel über die „Sicher Reisen App (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382).

Gesundheitliche Prävention und Behandlung. Auch im Ausland sollten Reisende die Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, die Nies- und Hustenetikette beachten. Empfehlungen, um eine mögliche Infektion zu vermeiden finden Reisende u.a. beim RKI. Sollten Reisende Erkrankungssymptome habe, sollten Sie auch im Ausland telefonisch einen Arzt oder medizinische Einrichtung kontaktieren. Hierbei können unter anderem auch Reisebegleiter, das Reiseunternehmen oder das Hotel behilflich sein.

Reisende aus China, Südkorea, Japan, dem Iran und Italien sind verpflichtet, auf Aussteigekarten Angaben zu ihrem Flug und zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung zu machen. Auch können bei Reisenden Informationen zur Symptomatik und Risikoexposition erfasst werden. Auffällige Personen können weiter befragt und gegebenenfalls untersucht werden. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM