An den Wahltagen besteht von 08.00 bis 17.00 Uhr ein Fahrverbot für private Kraftfahrzeuge. Da dies auch für Flughafentransfers gilt, sollte in dieser Zeit eine An- und Abreise nach bzw. von Nigeria vermieden werden.
Quelle: Auswärtiges Amt / DMM
An den Wahltagen besteht von 08.00 bis 17.00 Uhr ein Fahrverbot für private Kraftfahrzeuge. Da dies auch für Flughafentransfers gilt, sollte in dieser Zeit eine An- und Abreise nach bzw. von Nigeria vermieden werden.
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