Auswärtiges Amt verschickt Rechnungen an Rückgeholte

Das Auswärtige Amt verschickt in Kürze Rechnungen an die Reisenden, die im Zuge der Rückholaktion durch die Corona-Pandemie nach Hause gebracht worden waren. Viele von den Urlaubern waren noch im März fortgeflogen in voller Kenntnis, dass sich die Corona-Epidemie ausbreiten würde. Zu dem Zeitpunkt verhängten schon viele Länder Einreiseverbote.

Wie das Auswärtige Amt mitteilt, werden die Teilnehmer der Rückholaktionen individuell über den jeweils zu tragenden Kostenanteil in den nächsten Tagen und Wochen informiert. Seit 17. März 2020 wurden über einen Zeitraum von gut fünf Wochen rund 240.000 gestrandete Bundesbürger mit meist vom Auswärtigen Amt gecharterten Maschinen nach Deutschland zurückgebracht. Dass die Rückholaktion nicht kostenlos sein kann, sollte jedem der Betroffenen klar gewesen sein.

Gemäß Konsulargesetz werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten. In dem Zusammenhang macht das Auswärtige Amt deutlich, dass Reisende, die nicht notwendige touristischen Reisen ins Ausland(außer EU-Länder,  die Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), Großbritannien und Nordirland) entgegen der bis 31. August geltenden Reisewarnung  keinesfalls durch das Auswärtige Amt zurückgeholt werden. Dafür will allerdings die Lufthansa einspringen.  Quelle: Auswärtiges Amt / DMM