Automobilindustrie fordert ambitionierte Ziele für erneuerbare Kraftstoffe

In einem aktuellen Positionspapier spricht sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) für ein ambitioniertes Vorgehen bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht aus, damit auch erneuerbare Kraftstoffe ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Denn anders als bei der CO2-Flottenregulierung, die konsequente Einsparungsziele für Neufahrzeuge vorgibt, sind die Vorgaben in der RED III zum Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe bislang nicht ambitioniert genug.

Zu den Forderungen des Papiers gehören u.a. ein langfristiger Zielpfad sowie eine nach oben dynamische THG-Quote. Das bedeutet, dass die THG-Quote bei Übererfüllung durch einen festgelegten Mechanismus automatisch ansteigt, um Investitionsanreize in erneuerbare Energieträger aufrechtzuerhalten. Was der VDA verschweigt: Erneuerbare Kraftstoffe, u.a. E-Fuels, sind für den Einsatz im automobilen Bereichen denkbar ungeeignet. Denn ihr Wirkunsgrad ist minimal und die Produktion maximal energieaufwändig. Zudem werden E-Fuels mindestens das Dreifache des heutigen Benzinpreises kosten.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller: „Nur mit einem Kurs, der technologieoffen alle Lösungspotenziale zulässt, kann Europa seine CO2-Reduktionsziele erreichen. Die Politik ist aufgefordert, Anreize für den Hochlauf erneuerbarer Energieträger festzuschreiben und somit Investitionen zu gewährleisten und zu fördern.“

Die 2023 novellierte RED III gibt den EU-Mitgliedstaaten für den Verkehrssektor ein klares Klimaziel vor, um den Verkehrssektor langfristig zu defossilisieren. Sie adressiert den Hochlauf erneuerbarer Energieträger – für den Verkehrssektor sind dies Ladestrom und erneuerbare Kraftstoffe. Mit erneuerbaren Kraftstoffen kann der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor perspektivisch weitgehend klimaneutral betrieben werden, aber auch der Markthochlauf von Null-Emissions-Fahrzeugen, wie beispielsweise Brennstoffzellen-Lkw, angereizt werden.

„Fakt ist: Der Hochlauf der Elektromobilität – inklusive der Wasserstoff-Fahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich – wird in den kommenden Jahren erhebliche CO2-Einsparungen ermöglichen. Gleichzeitig gilt: Das ist nicht ausreichend, da es in Deutschland noch lange Fahrzeuge mit umweltschädlichen Verbrennungsmotor geben wird“, betont Müller. „Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Mio. E-Autos bis 2030 erfüllt wird, fahren dann immer noch mindestens 40 Mio. Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen.“ Für diesen Fahrzeugbestand werden erneuerbare Kraftstoffe dringend benötigt. Der VDA spricht sich deshalb zusätzlich für eine RFNBO-Unterquote (Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe) von mindestens 5 % für 2030 aus. Dass die Bundesregierung von einem größeren RFNBO-Bedarf als in der RED III ausgeht, zeigt der nationale Energie- und Klimaplan.

Neben einer ambitionierten Ausgestaltung der RED III braucht es flankierende Maßnahmen: u.a. einen langfristigen Reduktionszielpfad – wie für den Flug- und Schiffsverkehr bereits verabschiedet – sowie eine Reform der Energiesteuer. „Für Investitions- und Planungssicherheit muss die Politik jetzt schon einen langfristigen regulatorischen Rahmen mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 schaffen, ähnlich wie für den Schiffs- und Flugverkehr“, betont Hildegard Müller. Ziel aller politisch denkbaren Instrumente muss ein schneller und skalierbarer Technologie- und Markthochlauf sein.

Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz schließen Mit Blick auf die RED III ist außerdem wichtig, die Mehrfachanrechnungen zu überarbeiten. Darunter versteht man, dass bestimmte in Verkehr gebrachte Energiemengen mehrfach angerechnet werden – beispielsweise Ladestrom mit dem Dreifachen seiner eigentlichen Menge. Dadurch sollen Anreize für Investitionen in bestimmte erneuerbare Energieträger gesetzt werden, um die CO2-Einsparungsziele effizienter zu erreichen.

Mehrfachanrechnungen bilden insbesondere in der Hochlaufphase einen Anreiz für Investitionen in bestimmte Energieträger zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben. Sie wirken insgesamt jedoch nachfragehemmend, wenn die übergeordneten Ziele im Rahmen der Regulierung nicht entsprechend ansteigen. Um die Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz zu schließen, sollten Mehrfachanrechnungen bis 2030 stufenweise abgeschafft werden. Ausgenommen sollte dabei Wasserstoff bleiben, um hier Investitionssicherheit zu gewährleisten und einen Markt für grünen Wasserstoff überhaupt zu etablieren. Quelle: VDA / DMM