Baden-Württemberg: Hotels dürfen 100 % der Zimmer belegen

Wie in Bayern dürfen auch in Baden-Württemberg Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte nach den coronabedingten Beschränkungen ab 29. Mai 2020 wieder vollständig öffnen. Im Klartext: Es dürfen alle Zimmer eines Hotels belegt werden.

Die Landesregierung in Stuttgart beschloss am Samstag, 23. Mai 2020, eine entsprechende Verordnung für sogenannte Beherbergungsbetriebe, zu denen neben Hotels auch Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zählen. Laut Wirtschaftsministerium gibt es aber strenge Regeln, die schreiben z.B. einen Mindestabstand unter den Gästen vor. Zudem sollen alle Personen ab sechs Jahren an der Rezeption, aber auch in Fluren, Treppenhäusern und „sonstigen Verkehrsflächen“ eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Zimmer können gemäß der neuen Verordnung mit bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder mit beliebig vielen Personen aus dem gleichen Haushalt belegt werden. Quelle: BW Wirtschaftsministerium / DMM