Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit 25. Februar 2021.

Die baden-württembergische Landesregierung verschärft die Quarantäne-Regeln und reagiert damit auf die sich weiter ausbreitenden Virus-Mutationen, vor allem die britische Variante B1.1.7. In der "Lenkungsgruppe SARS-Cov-2" wurde beschlossen, die zuletzt geltenden Quarantäne-Regeln signifikant zu verschärfen.

Bislang mussten Personen, die in direktem Kontakt zu einer infizierten Person standen und sich dabei einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt hatten (Kategorie 1) für zehn Tage in Quarantäne. Jetzt wurde die Quarantäne auf 14 Tage erweitert. Die Verschärfung gilt laut Beschluss des Staatsministeriums auch "für Haushaltsangehörige der infizierten Person und von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virus-Mutation".

In diesem Zusammenhang wurden auch die bisher geltenden Einreisebestimmungen nachgeschärft. Wer demnach nun aus einem Gebiet mit hoher Inzidenz nach Deutschland einreist, kann sich nicht mehr wie bisher durch einen negativen Test von der Quarantäne befreien lassen. Für 14 Tage in Quarantäne muss zudem jede Person, die aus einem Gebiet einreist, in dem die Virus-Mutanten verbreitet sind. Auch hier besteht keine Möglichkeit einer Quarantäne-Befreiung durch negativen Corona-Test.

Eine Neuerung gibt es auch für Menschen, die bereits an Covid-19 erkrankt und wieder genesen sind. Bislang waren diese Personen für sechs Monate von der Quarantäne befreit. Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virus-Mutationen wird dieser Zeitrahmen nun auf drei Monate verkürzt. Quelle: Landesregierung BW / schwäbische.de / DMM