Bahn kassiert 19 Euro Bordpreis bzw. Strafzuschlag

Dass es der Deutschen Bahn nicht sonderlich gut geht, ist seit den Veröffentlichungen der letzten Wochen kein Geheimnis mehr. Dass nicht sie, sondern in erster Linie die Politik Schuld trägt, ist ebenso klar; denn eine unfähige deutsche Bundesregierung bevorzugt seit Jahrzehnten Automobil und Luftfahrt. Dennoch ist überaus ärgerlich, was Bahnfahrgäste, darunter sicher auch Geschäftsreisende, seit gut einem Monat erleben können: eine um 52 % erhöhte Strafgebühr namens Bordpreis, die selbst dann zu entrichten ist, wenn man als Passagier gar nichts dafür kann, wenn ein Ticketautomat am Bahnhof nicht funktioniert hat.

Das Lächeln ist vermutlich nur auf Seiten der Bahn, wenn der "Bordpreis" (19 Euro Zuschlag zum Fahrpreis) kassiert wird. Foto: DB

Seit Fahrplanwechsel im Dezember 2018 hat die DB ihren Bordpreis um 52 % von 12,50 auf 19 Euro angehoben. Kassiert wird dieser Strafzuschlag von jedem Fahrgast, der ein Ticket erst im Zug beim dortigen Zugbegleiter erwerben möchte, gleich, ob ein Ticketautomat funktioniert hat oder nicht. Der Hammer: Nicht wenige Ticketautomaten der Bahn „spinnen“ und spucken keine Fahrausweise aus, weil die darin installierte Software nicht selten aussetzt. Und immer wieder gibt es Berichte darüber, dass Ticketautomaten Banknoten oder Kreditkarten aus unerfindlichen Gründen einfach nicht akzeptieren. DMM hat schon erlebt, dass selbst vorgebuchte Tickets, für die man einen bestimmten Code eintippen muss, einfach nicht "ausgespuckt werden. Und weil in den meisten Klein-und Mittelstädten die Reisezentren dicht gemacht worden sind, ist man in derlei misslichen Fällen dann gezwungen, den Zug erst mal ohne Fahrausweis zu besteigen. Selbst wenn man sich sofort und direkt an den zuständigen Zugbegleiter wendet und ihm erklärt, warum das Ticket am Automaten nicht lösbar war, muss man die Strafgebühr bezahlen. So ist die Logik der DB; denn die Zugbegleiter unterstellen den Vorgaben des Bahnmanagements zufolge Absicht.

Der Bordpreis setzt sich aus dem Fahrpreis und einem Aufpreis auf diesen Fahrpreis zusammen, so die DB. Für Fahrkarten, die man direkt im Zug erwirbt, betrug er Aufpreis in den Zügen der Produktklasse ICE oder in der Produktklasse IC/EC vom 01. August 2016 bis 09. Dezember 2018 12,50 Euro. Für Fahrkarten in der Produktklasse C (Nahverkehr) ist ein Aufpreis von 10 % für die Fahrkarte (mindestens 2 Euro, höchstens 10 Euro) zu entrichten. Bezahlen kann man entweder bar oder per Kreditkarte. Die 52 %ige Erhöhung begründet die Bahn mit dem Hinweis, dass der Ticketverkauf im Zug sehr zeitintensiv sei. Die frei werdende Zeit solle besser einer gesteigerten Serviceleistung für die Fahrgäste dienen. Nur worin diese gesteigerte Serviceleistung bestehen soll, sagt die Bahn nicht.

Apropos Service: Wenn man auf die Seite https://community.bahn.de/questions/1143539-bordpreis geht, dann erscheint die Meldung: „Wenn Sie es besonders eilig haben, können Sie Ihre Fahrkarte direkt im Zug zum Bordpreis kaufen. Bitte geben Sie dem Zugpersonal direkt und unaufgefordert Bescheid, dass Sie noch eine Fahrkarte benötigen. Mehr Informationen zum Bordpreis finden Sie in den Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr (Punkt 3.8).  Klickt man „Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr an, wie es auf der Website empfohlen wird, erscheint die ernüchternde Meldung: „Es ist etwas schief gelaufen – Es tut uns leid, aber wir konnten die von Ihnen aufgerufene Seite nicht finden. Vielleicht wurde sie gelöscht oder ist umgezogen, oder Sie haben sich bei der Eingabe des Links vertippt.“

Der Fahrgastverband "Pro Bahn", der die Interessen der Fahrgäste gegenüber Verkehrsunternehmen, Verwaltungen und Politikern vertritt, ist mit dem neuen Bordpreis so ganz und gar nicht einverstanden. Nach Meinung des Verbands treffe die verbraucherunfreundliche Reaktion z.B. SeniorInnen, die oft genug mit der nicht unbedingt logischen und benutzerunfreundlichen Bedienung der Ticketautomaten an den Bahnhöfen nicht zurechtkommen. Zudem sei ein vielfaches Phänomen, dass die Bahnautomaten entweder defekt sind oder Banknoten nicht annehmen, siehe oben. Quelle: DB / DMM