Bahn: Maskenverweigerer werden erst ermahnt

„Unsere MitarbeiterIinnen in den Zügen des Nah- und Fernverkehrs tragen Mund-Nase-Bedeckung. Nutzen Sie bitte eine Mund-Nase-Bedeckung in den S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig und an den Haltestellen“, bittet die DB auf ihrer Website ihre Fahrgäste. Doch längst nicht alle beachten die geltenden Verordnungen und die bundesweit gültige Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Anders als in nahezu allen anderen Ländern droht den Maskenschutz- und Corona-Verweigerern bei Verletzung der Vorschrift kein Bußgeld. Viel zu lasch gehen die deutschen Behörden mit den Verweigerern um, ist in zahlreichen Medien im Ausland zu lesen. Dazu passt die Aussage von Bahnkonzernchef Richard Lutz, wonach die Bahn auf "Einsicht und die Kommunikation ihrer Zugbegleiter mit jenen Fahrgästen setzt, die keine Maske tragen. Es ist wie die deutsche Gerichtsbarkeit: Viele Straftäter werden anders als in allen sonstigen Ländern der Welt oft auf freien Fuß gesetzt und so ermuntert, weitere Straftaten zu begehen.

Sollten Appelle an die Einsicht von Maskenverweigerern nicht fruchten, sollen die ZugbegleiterInnen die Bundespolizei informieren. Deren Beamte holen dann am nächsten Zughalt uneinsichtige Passagiere aus dem Zug. Quelle: DB / DMM