Bahngastrechteverordnung muss Reisende stärken

Die Deutsche Bahn sollte Reisenden bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, fordert vzbv-Vorständin Ramona Pop. Laut der Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentrale muss die seit 2007 bestehende Bahngastrechteverordnung Fahrgäste stärken.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale fordert von der Bahn, Entschädigungen bereits ab 30 Minuten Verspätung zu zahlen. Foto: G. Zielonka

„Die Deutsche Bahn hat Zuverlässigkeitsprobleme wie nie zuvor. Eigentlich sollte die Bundesregierung sich (auf Brüsseler Ebene) für ein hohes Schutzniveau für Bahnkunden einsetzen. Gleichzeitig muss sie auch dafür Sorge tragen, dass sich die Bahnkunden wieder auf die Deutsche Bahn verlassen können", so Ramona Popp. 

Die derzeitige Bahngastrechteverordnung wurde 2007 beschlossen. Danach erhalten Kunden erst ab 1 Stunde Verspätung einen wenn auch nur geringen Schadenersatz, nämlich nur 25 % des Fahrpreises. Ab zwei Stunden sind es dann 50 %. 

Nun sollten die Rechte von Verbrauchern ausgebaut werden. Popp fordert eine Ausweitung der Entschädigung von Reisenden der Deutschen Bahn bei Verspätungen.  "Unpünktlichkeit gehört inzwischen leider zur Normalität des Fernverkehrs", sagte Pop. Wenn sich Verspätungen und Zugausfälle häufen, wie es seit Jahren der Fall ist, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde. Für Pop könne dies auch ein Anreiz für die Bahn sein, ihre Pünktlichkeit zu verbessern, sagte sie weiter.  Außerdem sollte die Entschädigung nach Möglichkeit automatisch erfolgen. Quelle: vzbw / DMM