Ein Bahnstreik kann Reisende unvorbereitet treffen und dafür sorgen, dass selbst gut geplante Fahrten kurzfristig nicht möglich sind. Auch Streiks im Flugverkehr sowie im Regionalverkehr können große Auswirkungen auf Geschäftsreisen haben. Für Reisende stellt sich bei einer Streikankündigung die Frage, welche Züge von einem Bahnstreik betroffen sind und ob es Möglichkeiten gibt, frühzeitig vom nächsten Streik zu erfahren. In Zeiten häufiger Arbeitskämpfe ist es wichtig, gut informiert zu sein und eventuelle Alternativen zu kennen.
Warum kommt es zu Streiks?
Streiks sind meist das Ergebnis von Arbeitskämpfen. Wenn Gewerkschaften wie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die Gesellschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) oder die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) ihre Mitglieder dazu aufrufen, die Arbeit niederzulegen, dann ist dies meist die Folge von gescheiterten Verhandlungen für neue Tarifverträge. Mehr Geld oder kürzere Arbeitszeiten zählen zu den Forderungen, die während solcher Verhandlungen üblicherweise gestellt werden. Lehnt die Arbeitgeberseite diese Forderungen ab, kann nach Artikel 9, Absatz 3 im Grundgesetzbuch gestreikt werden. In erster Instanz ist das oft ein Warnstreik, der Druck aufbauen soll, aber auch unbefristete Streiks sind möglich, wenn keine Einigung in den Verhandlungen erzielt wird.
Für Passagiere ist Streik oft ärgerlich, während es für das Personal wichtig ist, dass sich Gewerkschaften für ihre Interessen einsetzen. Je früher die Passagiere von geplanten Streiks erfahren, desto besser lassen sich Alternativen für eine geplante Reise finden.
Wann findet der nächste Bahnstreik statt?
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, da viele Streiks oft nur mit wenig Vorlauf angekündigt werden. Viele Gewerkschaften informieren die Öffentlichkeit meist einige Tage im Voraus, wenn sie Streiks planen.
Wenn Sie wissen möchten, ob in der nächsten Zeit ein Bahnstreik ansteht, können Sie die Websites der verschiedenen Gewerkschaften im Blick behalten:
Auch die Tagespresse ist über neue Streiks gut informiert.
Auf der Deutsche-Bahn-Website werden anstehende Streiks ebenfalls veröffentlicht und Reisende können im DB Navigator - der App der Deutschen Bahn - sehen, ob Streiks geplant sind und falls ja, welche Züge ausfallen.
Es gibt auch Übersichtsseiten, die Informationen zu den neuesten Streiks bündeln, darunter:
Wo finden sich Informationen zu Streiks an Flughäfen und im Regionalverkehr?
Nicht nur bei der Bahn, sondern auch an Flughäfen und im Regionalverkehr können Streiks die Reisepläne durcheinanderwirbeln. Gestrichene Flüge oder Bahnen, die nicht fahren, erschweren Geschäftsreisen erheblich.
Geschäftsreisende finden Informationen und Ankündigungen zu Streiks im Flugverkehr unter anderem auf folgenden Seiten:
- Vereinigung Cockpit für Pilotenstreiks
- Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO für die Streiks von Flugbegleitern
- Ver.di für Streiks des Bodenpersonals an Flughäfen
Auf den Webseiten oder in den Apps der Airlines lassen sich ebenfalls Streikankündigungen finden.
Wer in den kommenden Tagen geschäftlich reist, sollte zudem die Tagespresse im Blick behalten. Auch die Websites der Flughäfen informieren über geplante Arbeitsniederlegungen:
Für den Regionalverkehr empfiehlt sich ein Blick auf die Website von ver.di sowie in die regionale Berichterstattung. Darüber hinaus veröffentlichen die Verkehrsverbünde und -betriebe Hinweise zu Streiks und betroffenen Verbindungen, zum Beispiel in Berlin, in Hamburg, in München oder in Köln.
Wichtig: Streiks im Zugverkehr oder öffentlichen Nahverkehr können auch die Anreise zum Flughafen beeinträchtigen. Falls Sie eine geschäftliche Flugreise geplant haben, kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Alternative.
Welche Züge sind von Bahnstreiks betroffen?
Wenn GDL oder EVG streiken, sind oft IC- und ICE-Verbindungen betroffen. Auch Regionalzüge fallen dann in der Regel aus. Die Deutsche Bahn veröffentlicht nach einer Streikankündigung durch eine Gewerkschaft üblicherweise einen Notfahrplan, um einen Anteil der geplanten Verbindungen aufrechtzuerhalten. Meist sieht dieser Notfahrplan nur einige IC- oder ICE-Verbindungen auf wichtigen Routen vor. Welche Züge bei Streiks betroffen sind, lässt sich nur im Einzelfall sagen.
Im ÖPNV fallen Verbindungen aus, wenn die Gewerkschaft ver.di zum Streik aufruft. Dann stehen Busse und Bahnen still. Manchmal gibt es Notfahrpläne, um einige Verbindungen zu sichern. Auch Fluggesellschaften arbeiten häufig mit Notflugplänen.
Sind S-Bahnen auch von Bahnstreiks betroffen?
Ob S-Bahnen von einem Bahnstreik betroffen sind, hängt davon ab, wer sie betreibt. Nur weil die Deutsche Bahn streikt, betrifft das nicht automatisch auch einen regionalen Verkehrsbetrieb und umgekehrt.
In vielen Regionen werden S-Bahn-Linien von der Deutschen Bahn betrieben. Kommt es dort zu einem Bahnstreik, fallen häufig auch diese S-Bahnen aus oder verkehren nur eingeschränkt.
Es gibt jedoch auch Regionen, in denen S-Bahn-Systeme von anderen Verkehrsunternehmen betrieben werden. In solchen Fällen kann es sein, dass die S-Bahnen trotz eines Streiks bei der Deutschen Bahn weiterhin planmäßig fahren.
Für Geschäftsreisen bedeutet das, dass sich nur im Einzelfall klären lässt, ob die geplante Verbindung von einem Streik betroffen ist. Sinnvoll ist daher ein regelmäßiger Blick auf die Informationen des jeweiligen Verkehrsverbunds oder des Ticketanbieters.
Wie weit im Voraus werden Streiks angekündigt?
Es gibt keine gesetzliche Frist, wie weit im Voraus Streiks angekündigt werden müssen. Für Gewerkschaften ist es daher möglich, auch sehr kurzfristig zur Arbeitsniederlegung aufzurufen, zum Beispiel für den Tag nach einer gescheiterten Tarifverhandlung.
Üblicherweise werden Bahnstreiks oder andere Streiks mit einem Vorlauf von ein bis drei Tagen angekündigt. Das gibt Reisenden die Möglichkeit, ihre Pläne anzupassen und nach alternativen Verbindungen Ausschau zu halten.
Geschäftsreise bei Streiks: Was beachten?
Wenn eine Geschäftsreise ansteht und Sie Ihre Bahn- oder Flugtickets bereits gebucht haben, können Sie in den drei Tagen vor Abreise folgendes tun, um informiert zu sein:
- 72 bis 48 Stunden vorher: Prüfen Sie News-Seiten und die Website der Bahn- oder Fluggesellschaft auf Streikhinweise.
- 24 Stunden vorher: Schauen Sie konkret für Ihre Verbindung auf der Website oder in der App Ihres Anbieters nach, ob Ihre Bahnverbindung oder Ihr Flug weiterhin geplant sind.
- Am Reisetag: Schauen Sie am Morgen Ihrer Abreise nochmals nach, ob Ihre Verbindung nach wie vor besteht. Das gilt auch für Zugausfälle oder Verspätungen unabhängig von Streiks.
Üblicherweise erhalten Sie auch eine Benachrichtigung der Zug- oder Fluggesellschaft, wenn Ihre Verbindung gestrichen wird. Für Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr müssen Sie sich jedoch selber informieren, ob sowohl an Ihrem Abreiseort als auch im Zielgebiet alles fährt.
Es kann auch vorkommen, dass ein Streik wieder abgesagt wird, zum Beispiel falls in einer laufenden Verhandlung doch eine Einigung erzielt wurde. Informieren Sie sich daher regelmäßig, wenn Sie eine Geschäftsreise gebucht haben, wie der aktuelle Status Ihrer Verbindung ist.
Tipp: Wenn Sie ins Ausland reisen, sollten Sie sich auch über eventuelle Streiks an Ihrem Zielort informieren. Schließlich kommt es auch in Ländern wie Frankreich oder Spanien regelmäßig zu Arbeitsniederlegungen.
Verbindung gestrichen: Welche Optionen bleiben?
Bei Ausfall der Verbindung durch einen Bahn- oder Flughafenstreik lohnt es sich, frühzeitig Alternativen einzuplanen. Bei Geschäftsreisen lässt sich in solchen Fällen unter Umständen um eine Verschiebung des Termins bitten oder eventuell um ein Online-Meeting. Wenn Ihre Reise streikbedingt ausfällt, erhalten Sie den Ticketpreis zurück. Falls Sie aber unbedingt zu einem Termin müssen, können Sie:
- einen Tag früher anreisen.
- einen Ersatzflug buchen, falls nur die Airline betroffen ist, mit der Sie gebucht haben oder die Airline um Umbuchung bitten. Wichtig: Bei Umbuchung haben Sie Anspruch auf den frühestmöglichen Alternativflug.
- ein Firmenfahrzeug nutzen oder einen Mietwagen anmieten.
- ein Taxi nehmen.
- einen Fernbus buchen.
- auf eine Mitfahrgelegenheit setzen.
eine andere Zugverbindung nutzen. Dafür müssen Sie keine neue Verbindung buchen, denn bei Streik wird die Zugbindung des Tickets üblicherweise aufgehoben und Sie können in einen anderen Zug innerhalb eines festgelegten Zeitraums einsteigen.
Arbeitgeber können von Arbeitnehmern nicht ohne Weiteres verlangen, dass sie ihr Privatauto nutzen, um die Dienstreise anzutreten. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer betrieblichen Vereinbarung möglich.
Alternativen sollten Sie bei Geschäftsreisen sorgfältig prüfen und sich mit der zuständigen Kostenstelle oder Ihrem Vorgesetzten abstimmen, um sicherzugehen, dass die Kosten in voller Höhe vom Arbeitgeber übernommen werden.
