Bahnunternehmen wollen bei Naturkatastrophen nicht mehr zahlen

Bei höherer Gewalt haben Passagiere von Fluggesellschaften keinen Anspruch auf Entschädigung entsprechend den Fluggastrechten. Anders ist das bei den Bahnen: Selbst wenn Stürme und andere unvorhersehbare Ereignisse den Zugverkehr behindern, müssen die Bahnunternehmen für die Zugausfälle bzw. Verspätungen eine Entschädigung leisten. Damit könnte es in absehbarer Zeit vorbei sein.

Denn am Freitag, 07. Juni 2018, beraten in Luxemburg die EU-Verkehrsminister über die Einschränkung von Entschädigungsansprüchen von Bahnreisenden in der EU bei Fällen höherer Gewalt. Konkret geht es bei den Beratungen um die Einführung einer Klausel über höhere Gewalt“, wie sie auch in der Luftfahrt existiert. Damit sollen auch DB, SBB, ÖB, SNCF usw. finanziell entlastet werden. Denn auch sie können für Naturkatastrophen ebenso wenig wie die Luftfahrtunternehmen. Die Einschränkung soll insbesondere bei Naturkatastrophen greifen. Während Verbraucherschützer strikt gegen eine Aufweichung der Entschädigungsregelungen sind, argumentieren die Eisenbahnverkehrsunternehmen u.a. mit dem Verweis auf die Luftfahrt, die weitgehend von Zahlungen in den angesprochenen Fällen von höherer Gewalt befreit sind. Quelle: EU / DMM