BARIG für Änderung der neuen Einreisevorschriften

Das Board of Airline Representatives (BARIG) in Germany plädiert für eine zeitliche Begrenzung sowie Ausnahmenmöglichkeiten der neuen Deutschen Einreiseverordnung, die ab Dienstag, 30. März 2021 gilt.

Die beschlossene neue Einreiseverordnung der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass ab Dienstag, 30. März 2021, alle Fluggäste, die nach Deutschland reisen wollen, ein aktuelles, negatives Corona-Testergebnis vorweisen müssen. Gäste, die diesen Negativtest nicht vorlegen können, dürfen von den Fluggesellschaften dann nicht mehr befördert werden. Hierzu äußerte sich Michael Hoppe, Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG).

„Als Branchenverband der mehr als 100 nationalen und internationalen Fluggesellschaften, die von und nach Deutschland operieren, unterstützen wir Anstrengungen im Kampf gegen das Coronavirus und seine Ausbreitung, soweit sie zur Gesundheitssicherheit aller Beteiligten zielführend sind. Das Wohl der Passagiere, der Mitarbeiter der Fluggesellschaften und an den Airports sowie letztlich der gesamten Bevölkerung hat dabei oberste Priorität.

Wir können jedoch nicht nachvollziehen, weshalb Passagiere, die aus Nichtrisikoländern, also aus Ländern mit sehr niedrigem Infektionsgeschehen, nach Deutschland einreisen wollen, zwingend ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Dies muss unbedingt eine zeitlich klar befristete Ausnahme bleiben. Außerdem sind Ausnahmemöglichkeiten dringend notwendig, um zu gewährleisten, dass derzeitige Reisende nicht im Ausland zurückbleiben müssen. Unser Vorschlag an die Bundesregierung ist, in Sonderfällen auch eine Testung erst nach Einreise in Deutschland direkt am Ankunftsflughafen zu ermöglichen.

Grundsätzlich muss die bewährte Unterscheidung in Risiko- und Nichtrisikoländer schnellstmöglich wieder maßgeblich sein, um dann zur besseren Kontrolle des Infektionsgeschehens die Strategie des Testens statt Quarantäne konsequent umzusetzen. Das auch von Experten begutachtete Konzept hierfür liegt bereits vor und könnte nach dieser aktuellen Sonderphase dann ab Mitte Mai greifen.“ Quelle: BARIG / DMM