Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen, wie die Landeshauptstadt München als eine der erfolglosen Klägerinnen mitteilte. Das Gericht sieht in dem Verbot demnach keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.
Die Staatsregierung lehnt die Bettensteuer ab, weil sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. In den vergangenen Jahren hat sich die finanzielle Lage vieler Kommunen weiter verschlechtert, vor allem wegen steigender Sozialausgaben infolge der Migrationskrise, die die kommunalen Steuersäckel leer saugt..
München hatte gemeinsam mit Bamberg und Günzburg gegen das Verbot der Bettensteuer geklagt, das die Staatsregierung 2023 erlassen hatte. Die Städte wollten damit ihre Kassen aufbessern. In einer ganzen Reihe von Bundesländern ist die Extrasteuer für geschäftliche und private Touristen erlaubt.
München will Urteil nicht akzeptieren. Die Stadtverwaltung der bayerischen Landeshauptstadt will nun intensiv prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot doch noch auszuhebeln. „So leicht geben wir nicht auf“, sagte Kämmerer Christoph Frey. „Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch“, sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Nach Schätzung der Stadtkämmerei hätte die Bettensteuer der Landeshauptstadt bis zu 100 Mio. Euro Zusatzeinnahmen bringen können, auch andere vielbesuchte Städte hofften auf die Abgabe. „München ist eine hochattraktive Stadt und wir tun viel dafür, dass sie auch für den Tourismus attraktiv bleibt“, sagte OB Reiter. „Deshalb wäre es aus meiner Sicht nur fair, wenn unsere Gäste aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten.“
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßte die Entscheidung: „Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Die in den vergangenen Jahren von Corona-Pandemie und Kostenexplosion gebeutelten Hoteliers, die sich allerdings in nicht wenigen Fällen durch mitunter nicht saubere Coronahilfen weitgehend schadlos hielten, fürchteten ebenfalls eine weitere Verschlechterung ihrer Lage, sollte die Bettensteuer kommen.
„Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen“, sagte Dehoga-Landesgeschäftsführer Geppert. „Statt neuer Steuern ist es für das Gastgewerbe extrem wichtig, dass zum 01. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt.“ Schon jetzt aber macht die Gastronomiebranche deutlich, dass sie ihre oft vollkommen überzogenen Preise für Speis und Trank nicht senken will. Der Verband dankte Ministerpräsident Markus Söder. Der CSU-Chef habe sein Wort gehalten „und sich wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht“, sagte Geppert. Quelle: Stadt München / Dehoga Bayern / DMM




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