Die in einem nationalen Alleingang festgelegte Beimischung von strombasiertem Kraftstoff (E-Kerosin/Power-to-Liquid, kurz: PtL) steht im Widerspruch zum EU-Recht, glaubt der Verband. Zudem ist eine Verfügbarkeit von E-Kerosin faktisch nicht gegeben. Eine Korrektur ist daher dringend erforderlich.
Im Rahmen des Klimaschutzpaketes „Fit for 55“ hat die EU-Vorgaben für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen gemacht. Die Verordnung ReFuelEU Aviation sieht vor, dass ab dem Jahr 2025 zunächst 2 % nachhaltige Kraftstoffe verwendet werden müssen. In den Folgejahren steigt dieser Anteil deutlich. Als Zwischenziel für das Jahr 2030 sind 6 % nachhaltige Kraftstoffe vorgesehen. Erstmals muss ab diesem Zeitpunkt neben nachhaltigen Kraftstoffen aus biogenem Ursprung auch CO2-neutraler strombasierter Kraftstoff verwendet werden, und zwar mit einem Anteil von zunächst 1,2 %.
Davon abweichend hat Deutschland bereits ab 2026 eine sogenannte Unterquote für E-Kerosin festgelegt. Dieser nationale Alleingang widerspricht jedoch nach Meinung des BDL den für alle Mitgliedsstaaten geltenden EU-Vorgaben. „Speziell für diesen Fall hat die EU-Kommission klargestellt, dass nationale Alleingänge unrechtmäßig sind“,
„Um Rechtssicherheit zu schaffen muss die deutsche PtL-Quote gestrichen werden, betont BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang: Ein Festhalten an dieser Regelung würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft wegen Strafzahlungen in Millionenhöhe schwächen.
Hinzu kommt, so der Verband weiter, dass für den Klimaschutz mit einer deutschen PtL-Quote nichts gewonnen wäe, da die Vor¬gabe schon rein faktisch nicht erfüllt werden kann. Bis auf einzelne Pilotanlagen gibt es bislang keine ausreichende PtL-Produktion in Deutschland und Europa. Ein zeitnaher Markthochlauf ist derzeit auch nicht abzu¬sehen, da die Bundesregierung die Fördermittel für den Bau von ersten Produktionsanlagen im indust¬riellen Maßstab zu Jahresbeginn vollständig gestrichen hat. Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse zum Klimatransformationsfonds wurde die Förderung von über 2 Mrd. Euro auf rund 100 Mio. Euro zusammengestrichen.
Lang: „Unter diesen Umständen ist das Festhalten an einer deutschen PtL-Quote absurd. Nachdem die Bundesregierung die Förderung von Produktionsanlagen für nachhaltige Kraftstoffe gestrichen hat, werden die erforderlichen Mengen an nachhaltigen Kraftstoffen nicht verfügbar sein. Dass die Bundesregierung für die absehbare Nichterfüllung der PtL-Quote auch noch erhebliche Pönalen durch¬setzen will, ist unverständlich. Das Bundesumweltministerium sollte den Weg frei machen für eine Abschaffung der PtL-Quote. Damit ließe sich auch ein nach Meinung des BDL absehbares Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission verhindern.“
Um die von der EU festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, fordert der BDL die Bundesregierung dazu auf, zur ursprünglich geplanten Förderung der Produktion von erneuerbaren Flugkraftstoffen zurückzukehren. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen die Einnahmen aus der Luftverkehr¬steuer für den Markthochlauf von CO2-neutralen erneuerbaren Kraftstoffen genutzt werden.
Darüber hinaus bedürfen auch die EU-Regelungen zur Beimischung nachhaltiger Kraftstoffe dringend einer Korrektur, da sie zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen. Während bei einem Flug beispielsweise von Frankfurt nach Singapur für die gesamte Strecke ein Anteil nachhaltiger Kraftstoffe getankt werden muss, gilt dies bei einem Umstieg an einem Drehkreuz in der Türkei oder am Persischen Golf nur für den ersten, deutlich kürzeren Abschnitt. Da nachhaltige Kraftstoffe aber drei- bis fünfmal teurer sind als fossiles Kerosin, sind erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Luftverkehrswirtschaft zu erwarten. Quelle: BDL / DMM