Wie lang schreibt, wird mit dem von Verdi angekündigten Streik ein kompletter Verkehrszweig flächendeckend stillgelegt. Dies, obwohl Flughäfen und Airlines, aber auch Gastronomie, Einzelhandel und Hotels keine Tarifpartner sind. Der Tarifkonflikt wird damit allein auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen, noch bevor die nächste Verhandlungsrunde ansteht.
Das Streikrecht gehört nach dem Grundgesetz zur Tarifautonomie unserer demokratischen und sozialen Marktwirtschaft. Das darf aber kein Freibrief sein. Um in Deutschland Tarifautonomie und Mobilität aufrechterhalten zu können, braucht es künftig im öffentlichen Verkehrswesen, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, neue Verfahrensregeln. Bevor es zu einem streikbedingten Stillstand des Verkehrs kommt, sollte künftig im Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur zumindest der Versuch einer Schlichtung erfolgen. Quelle: BDL / DMM