Der Verband appelliert an Parlament und Kommission, das Vorhaben nun konstruktiv zu begleiten und praktikable und ausgewogene Lösungen zu finden. Im Fokus sollte dabei stets der Wunsch der Passagiere stehen, auch in einem Störungsfall möglichst schnell an ihr Ziel zu kommen.
Eine aktuelle Umfrage unter Fluggästen von YouGov im Auftrag des BDL ergab, dass es von 73 % der Befragten präferiert wird, bei einer Verspätung noch am selben Tag das Flugziel zu erreichen und dafür in Kauf genommen wird, dass eine Entschädigungszahlung erst ab einer Verspätung von 5 Stunden erfolgt. Nur 21 % der Befragten, die eine Flugreise gemacht haben oder planen, ist es laut der Umfrage angeblich wichtiger, bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Sie nehmen dafür in Kauf, dass keine zeitnahe Ersatzbeförderung organisiert wird und sie ihr Ziel erst einen oder zwei Tage später erreichen. Das klingt nach Expertenmeinung wenig bis gar nicht glaubhaft. Und so muss sich niemand wundern, wenn der BDL-Hauptgeschäftsführer folgendes zum Besten gibt:
„Diese Zahlen zeigen nachdrücklich, dass die höheren Schwellenwerte im Sinne der Verbraucher sind, denn sie geben den Airlines die nötige Zeit, im Störungsfall eine angemessene Weiterreise für die Passagiere zu organisieren. Etwa um bei einer Verspätung eine Ersatzmaschine mit Besatzung bereitzustellen, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. All das mit dem Ziel, den Passagier im Falle einer Unregelmäßigkeit möglichst schnell an sein Ziel bringen zu können. Diese Handlungsspielräume bestehen bei der willkürlich festgelegten und unrealistischen Schwelle von 3 Stunden nicht.“
Lang weiter: „Die Revision der Fluggastrechteverordnung ist ein seit Jahren andauerndes Trauerspiel und wir appellieren nachdrücklich an die Bundesregierung, zu einer Lösung beizutragen, die sinnvoll in der Praxis umsetzbar ist.“ Quelle: BDL / DMM