Beifahrer nutzt BlitzerApp: Strafe für den Fahrer?

Dass die Nutzung verschiedener Radarwarnsysteme, gleich ob im Navigationssystem verbaut oder als App von verschiedenen Anbietern bereitgestellt, für den Fahrer verboten ist, steht seit Jahren in § 23 Abs. 1c StVO festgeschrieben. Fraglich war stets, was passiert, wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer das Smartphone mit der geöffneten App in der Hand hält.

Diese Frage wurde nun vom OLG Karlsruhe (Az.35 Ss 9/23) entschieden. Die Richter waren der Ansicht, dass die generelle Nutzung der fraglichen Programme im Fahrzeug verboten sind und der Fahrer bei einem Verstoß unabhängig von der Person, die die App nutzt das Bußgeld bezahlen muss. Gegenstand des Verfahrens war ein Urteil des AG Heidelberg, wonach ein Autofahrer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt wurde, weil seine Beifahrerin eine bekannte BlitzerwarnApp genutzt hatte. Hiergegen legte der Mann Rechtsbeschwerde ein, worauf hin das OLG Karlsruhe das Urteil bestätigte. Nach Ansicht des OLG kommt es weniger auf die aktive Nutzung durch den Fahrer an, sondern viel mehr, dass dieser sich die auf dem Smartphone des Beifahrers installierte App zu Nutze macht. Fraglich ist, ob sich die anderen Obergerichte der Rechtsprechung aus Karlsruhe anschließen werden. Denn die Rechtsprechung aus Karlsruhe bindet nicht die übrigen Gerichte. Quelle: RA Marco Pflum, www.anwalt.de / DMM