Besser Abstand halten

Ausreichender Sicherheitsabstand ist nicht erst seit Corona von erheblicher Bedeutung. Im Straßenverkehr gehört genügend räumliche Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug zu den elementaren Sicherheitsvorkehrungen, um Unfälle zu vermeiden.

Bei Landstraßengeschwindigkeit 100 müssen 50 m Abstand zum Vordermann eingehalten werden. Alles darunter ist zu eng! Skizze: Goslar Institut

Die Regelungen zum Sicherheitsabstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zählen zu den wichtigsten Vorschriften, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Zur Einhaltung von ausreichend Mindestabstand legt § 4 der Vorschrift grundsätzlich fest, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß zu sein hat, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Dabei wird im Gesetzestext allerdings nicht konkret festgelegt, welcher Abstand zum Vordermann einzuhalten ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Umfang des richtigen Sicherheitsabstands von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt.

Anhand einer Faustformel lässt sich jedoch ziemlich leicht selbst berechnen, ob der Abstand zum Vordermann ausreicht: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten Autofahrer einen Sicherheitsabstand in Metern einhalten, der den halben Wert der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit beträgt. Das bedeutet: Die Hälfte der km/h, die der Tacho anzeigt, entspricht dem Sicherheitsabstand, der zum vorausfahrenden Fahrzeug bestehen sollte.

Für die wichtigsten Geschwindigkeitsvorgaben gelten somit die folgenden Regeln:

  • innerorts mit 50 km/h sind 25 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten,
  • außerorts mit 100 km/h: 50 m zum Vordermann und
  • außerorts mit 130 km/h sollten 65 m zwischen dem eigenen und dem Fahrzeug vor einem liegen.

Wem es schwerfällt, die Distanz nach vorn richtig abzuschätzen, der kann sich auf Autobahnen und Landstraßen an den Leitpfosten neben der Fahrbahn orientieren: Sie sind in der Regel im Abstand von 50 m aufgestellt. Deshalb können sie als Referenz zum Abschätzen des Sicherheitsabstands dienen.

Moderne Autos verfügen häufig über entsprechende Assistenzsysteme, die den Fahrer warnen, sobald der Abstand nach vorn zu gering wird. Dann ertönt ein akustisches Signal und/oder ein visueller Warnhinweis erscheint im Display. Weitergehende Abstandstempomaten bremsen das Fahrzeug sogar selbsttätig ab, wenn man dem Vordermann zu sehr „auf die Pelle rückt“. So sollen diese Systeme den Fahrer entlasten und Auffahrunfälle verhindern. Abstandsassistenten nach dem aktuellen Stand der Technik können das Fahrzeug übrigens nicht nur abbremsen, sondern bei Bedarf auch beschleunigen, etwa wenn sich ein Stau auflöst. Diese Systeme erkennen automatisch alle kritischen Situationen und reagieren darauf mit Abbremsen oder gegebenenfalls wieder Gas geben.

Verkehrssicherheitsexperten warnen Autofahrer allerdings davor, sich „blind“ auf diese unterstützenden Systeme zu verlassen. Denn sollte der Fahrerassistent versagen, wird letztlich immer noch der Fahrer für mögliche verursachte Schäden verantwortlich gemacht.

Der Gesetzgeber hat die Vorgaben zum Sicherheitsabstand zum Vordermann eingeführt, um Auffahrunfällen und damit verbundenen Personenschäden vorzubeugen. Denn wenn diese notwendige räumliche Distanz zu anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr nicht eingehalten wird, erhöht sich das Unfallrisiko signifikant. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes soll 2021 jeder zehnte Unfall mit Personenschaden auf nicht ausreichenden Abstand zurückzuführen gewesen sein. Und laut Statistik ist Fehlverhalten aufgrund von nicht korrekt eingehaltenem Sicherheitsabstand mit dem Auto die dritthäufigste Ursache für Verkehrsunfälle in Deutschland. Dementsprechend streng ahndet der Gesetzgeber Verstöße gegen die Regeln zum Sicherheitsabstand nicht nur mit hohen Geldstrafen, sondern auch mit Punkten im Flensburger Zentralverkehrsregister bis hin zum Fahrverbot.

Vorgaben zu Sicherheitsabständen gibt es nicht nur für Autos den Vordermann betreffend. Auch zu Fußgängern, Radfahrern und Elektro-Kleinstfahrzeugen (wie E-Scootern) haben Kraftfahrer einen seitlichen Mindestabstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren von innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m einzuhalten. Grundsätzlich haben sich in der Rechtsprechung folgende Werte zum seitlichen Sicherheitsabstand durchgesetzt: Dieser sollte zu einspurigen Fahrzeugen mindestens eineinhalb Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen einen Meter und zu Linien- und Schulbussen zwei Meter. Quelle: Goslar Institut / DMM