Bettensteuer in Chemnitz ab 2024

Wer in Chemnitz geschäftlich zu tun hat, muss ab 01. Januar 2024 beim Abstieg in Hotels, Pensionen, Gasthöfen usw. eine Beherbergungssteuer entrichten. Der Chemnitzer Stadtrat hat die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Diese betrifft generell jeden Besucher der Westsachsenmetropole, wenn er/sie dort übernachtet.

Laut Beschluss des Stadtrats wird die Bettensteuer zum Jahreswechsel eingeführt. Die Abgabe ist gestaffelt: Volljährige Gäste müssen mit 5 % des Übernachtungspreises kalkulieren, Minderjährige, Studenten und Auszubildende sind befreit. Das Stadtparlament rechnet mit Einnahmen von rund 2,3 Mio. Euro im kommenden Jahr. 2025, wenn Chemnitz Kulturhauptstadt Europas ist und sehr viel mehr Besucher erwartet, rechnet die Kämmerei mit Einnahmen in Höhe von 3,5 Mio. Euro. Quelle: Stadtverwaltung Chemnitz / DMM