BGH: Autobauer stehen nicht über dem Gesetz

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Verhandlung am 02. Mai 2019 einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Händler von Mercedes-Fahrzeugen deutlich gemacht, dass die Autokonzerne und ihre Händler nicht über dem Gesetz stehen.

Wenn Automobilhersteller und deren Handelsorganisationen gegen Klima- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen, darf die Deutsche Umwelthilfe sie kontrollieren und im Wiederholungsfall Strafzahlungen einfordern. Bereits das Land- und das Oberlandesgericht Stuttgart hatten der DUH in dieser Klage recht gegeben. Wer Autos bewirbt, muss den CO2-Ausstoß und den Kraftstoffverbrauch korrekt angeben. Die DUH überprüft stichprobenhaft u.a. ausgestellte Neuwagen, Werbeanzeigen und die Autowerbung in den Sozialen Medien.

Der BGH hat die Urteilsverkündung für den 04. Juli 2019 bestimmt. Doch bereits in der mündlichen Verhandlung machten die Richter deutlich, dass sich die Autofirmen gefallen lassen müssen, bei Verstößen gegen Umwelt- und Verbraucherrecht von der DUH kontrolliert zu werden. Nachdem es nämlich die Autokonzerne geschafft haben, dass sie weder von den Behörden des Bundes noch der Ländern bei Betrug gegenüber Umwelt wie Kunden wirksam kontrolliert noch mit Geldstrafen belegt werden, hebt mit dem BGH das oberste Zivilgericht Deutschlands die Wichtigkeit hervor, Umwelt und Verbraucher wirksam gegen vermeintlich übermächtige Großkonzerne und ihre Händler zu schützen. Quelle: DUH / DMM