Bitkom hält Uber-Verbot für grundfalsch

Das Landgericht Frankfurt verbietet dem US-Fahrdienstleister Uber ab sofort, seine App zur Mietwagenvermittlung in ihrer derzeitigen Form weiter zu nutzen. Der klagende Zusammenschluss von Taxizentrale aus verschiedenen deutschen Städten bekam in allen Punkten Recht. Das Urteil entrüstet den Digitalverband Bitkom, weil es die Taxi-Lobby stützt, die Zeche aber die Kunden mit einem eingeschränkten und teureren Mobilitätsangebot zahlen sollen.

Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil (Urteil vom 19.12.2019, Az. 3-08 O 44/19) bekräftige die Vorsitzende Richterin, Uber habe in mehreren Punkten wettbewerbswidrig gehandelt. Zum einen fehle es Uber an einer eigenen Mietwagenkonzession. Diese sei für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer aber notwendig. Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, so die Richterin weiter. Uber nehme nämlich die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber i.d.R. nicht interessiere. Ferner hinaus dürfe Uber nur Beförderungsanfragen ausführen, die am Dienstsitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind.

Der Taxi-Verband begrüßte das Urteil. Das LG Frankfurt habe klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig sei, so Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen. Mit dem Urteil werde nunmehr den kontinuierlichen Gesetzesverstößen von Uber in Deutschland ein Riegel vorgeschoben.

Der US-Fahrdienstleister sieht das jedoch anders. Aus Sicht von Uber habe das LG lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet. Außerdem betonte das Unternehmen, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

Der Digitalverband Bitkom ist über das Frankfurter Urteil empört. Zum Urteil meldete sich auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Das Verbot der Fahrdienstvermittlung per Uber-App zeigt: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist mehr als überfällig. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war. Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher. Leidtragende sind die Fahrgäste. Heute ermöglichen digitale Technologien eine individuelle und umweltfreundliche Mobilität mit Hilfe verschiedenster Verkehrsmittel, vom Leihfahrrad über den E-Scooter bis hin zu Car- und Ride-Sharing. Es geht nicht um ein einzelnes Unternehmen, es geht um eine ganze Branche und die Frage, wie wir morgen eine klimafreundliche und zugleich komfortable und bezahlbare Mobilität in unseren Städten und auf dem Land organisieren wollen.

Wir sollten neue Mobilitätsdienste und digitale Plattformen, die sie anbieten, unterstützen und aufhören, ihnen Steine in den Weg zu legen. Zwei Drittel der Bundesbürger sehen Fahrdienste als eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot. Gesetze müssen angesichts sich verändernder Realitäten regelmäßig überprüft und wo notwendig angepasst werden – und dürfen nicht dazu dienen, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten. Dafür gibt es zwar Beifall von der Taxi-Lobby, die Zeche zahlen aber die Kunden mit einem eingeschränkten und teureren Mobilitätsangebot.“ Quelle: LG Frankfurt / Bitkom / DMM