Blitzerwarn-Apps: Nutzung offiziell verboten

Radar-Warn-Apps auf dem Smartphone dürfen laut aktualisierter Straßenverkehrsordnung (StVO) § 23 nicht mehr während der Fahrt verwendet werden. Wird man von der Polizei mit eingeschalteter Warnfunktion erwischt, kostet das ab 75 Euro plus, wenn es dumm läuft, 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Eigentlich hätte die Novellierung der Straßenverkehrsordnung bereits im April 2020 abgeschlossen sein sollen. Damals hatte der Gesetzgeber neue Regelungen vorgelegt u.a. mit einem eindeutigen Verbot sogenannter Blitzer-Apps. Vorgesehen war, dass fahrzeugführende Personen keine Blitzer-Apps im Navigationssystem oder auf dem persönlichen Smartphone während der Fahrt verwenden dürfen. Allerdings sollte es auch weiterhin gestattet sein, dass diese auf mitgeführten Geräten installiert sind.

Umgesetzt wurde die StVO-Novelle dann jedoch nicht. Ausschlaggebend war ein Formfehler, ein Versäumnis, das der Bundesrat am Freitag, 07. Januar 2021 korrigiert hat und dem neuen Bußgeldkatalog nun ganz offiziell zugestimmt hat. Damit kann die Bußgeldnovelle von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt dann, wie üblich, drei Wochen später in Kraft.

Neu gefasst wurde § 23 Absatz 1c – StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Ebenfalls verboten sind Navis mit integrierter Blitzer-Warnung. Zwar darf man solche Geräte besitzen. Wer allerdings mit eingeschalteter Warnfunktion von der Polizei erwischt wird, wird ebenfalls bestraft.

Wer sich trotzdem beim Benutzen einer Blitzer-App erwischen lässt, muss mit 75 Euro Bußgeld und unter Umständen einem Punkt in Flensburg rechnen. Quelle: Bundesrat / DMM