BMW tauscht bei Fahrverbot um

Kunden mit Leasingvertrag für ein BMW Diesel Neu- oder Vorführfahrzeug erhalten am Donnerstag, 15. März 2018, ein Rücknahmeversprechen: Sollten während der vertraglichen Leasingdauer in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.

Der Münchner Autobauer vertraut auf eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass moderne Diesel­fahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen werden. Dazu Peter van Binsbergen, Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland: „Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber. Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürf­nisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen.“

Neben dem Diesel-Rücknahmeversprechen bietet BMW außerdem eine Umweltprämie: Für Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4-Abgasnorm oder älter, die ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben, gibt es modellabhängig eine Umweltprämie von 2.000 Euro beim Erwerb eines BMW- oder Mini-Neuwagens, oder 1.500 Euro bei einem Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass der Neue ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro 6-Neufahrzeug (Erstzulassung) der Marken BMW oder Mini mit einem CO2-Ausstoß von maximal 130 g/km (NEFZ) ist. Diese Aktion gilt bis zum 30. Juni 2018. Quelle: BMW / DMM