Brüssel plant Ausweitung der PNR-Daten-Sammlung

Am 14. April 2015 hatte das EU-Parlament in Straßburg die PNR-Richtlinien (Passenger Name Record) verabschiedet. Seitdem werden Passagierdaten wie Namen, Reisedaten, Route, Sitznummer, Gepäckangaben, Zahlungsmethode, Essenswünsche u.a.m. von den Airlines an die EU-Staaten und deren Sicherheitsdienste übermittelt. Nun sind die meisten EU-Mitglieder offenbar für eine massive Ausweitung des Programms, trotz vereinzelter Bedenken hinsichtlich des Datenschutz‘.

Die Sicherheitsdienste erhalten seit Inkrafttreten zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus insgesamt maximal 42 Informationen, die ihnen die Fluggesellschaften überlassen müssen. Vorbild sind eine ganze Reihe von Ländern weltweit, darunter USA, Kanada, China, Japan u.a.m..

Aktuell meldet der britische „Guardian“, das die EU-Mitgliedstaaten weitgehend damit einverstanden sind, das bestehende „PNR-Programm“ auf die Sammlung von Fahrgastdaten von Hochgeschwindigkeitszügen und sogar von Straßenbenutzern auszuweiten. Im Internet ist auf www.statewatch.org ein internes EU-Papier veröffentlicht, in dem hinsichtlich der Frage nach der Ausweitung des PNR-Programms erklärt wird, dass 83 % der Mitgliedstaaten auch Daten auf maritimen Verkehrswegen sammeln wollen, 76 % auf Bahnen und 67 % im Straßenverkehr. Unter Letzteres fällt nicht der Privatverkehr, aber beispielsweise der internationale (Fern)Busverkehr.

Pilotprojekte zumindest auf Bahnverbindungen gibt es bereits seit 2017, z.B. bei Thalys und Eurostar. In Belgien werden demnächst PNR-ähnliche Daten von Reisenden auf international verkehrenden Zügen und Bussen sowie auf Fähren Richtung Großbritannien auf Anweisung der Regierung erhoben. Allerdings hat die in Brüssel angesiedelte Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (GEB, The Voice of European Railways, www.cer.be) davor gewarnt, dass aufgrund der neuen Datensammlungsvorschriften Bahnreisen nach Belgien 20 bis 30 Minuten länger als bisher dauern könnten. So sind u.a. vermehrte Kontrollen geplant, ob z.B. der Name auf dem Bahnfahrausweis mit dem Name im Reisepass identisch ist.

Hintergrund der Datensammlungs-Aktivitäten ist die Tatsache, dass sich die EU schwer damit, den Überblick über die Reisetätigkeit nach und von Europa zu behalten. Im Zuge der i.d.R. illegalen Immigration von Flüchtlings- und Migrantenströmen, von Drogen- und Menschenhandel und wachsender Terrorgefahren ist eine Ausweitung der Datensammlung auf weitere Verkehrsmittel zwingend erforderlich. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Quelle: statewatch / DMM