Brüssel meint, die Ausnahmeregelung sei "nicht kohärent mit den gegenwärtigen klimapolitischen Herausforderungen" . Aktuell begünstigen die EU-Steuerregeln fossile Brennstoffe gegenüber grünen Energiequellen und müssten mit Blick auf die EU-Klimaziele neu geschrieben werden. Demnach würde ab 2023 der Mindeststeuersatz für Flugkraftstoff bei Null beginnen und über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise steigen, bis der volle Steuersatz eingeführt werde. Wie DMM mehrfach berichtete, ist die EU zurzeit dabei, die Energiesteuern zu überarbeiten, was u.a. die Automobilindustrie zur Abkehr von Verbrennermotoren zwingen soll. Dies wird Teil eines Maßnahmenpakets, das sie am 14. Juli vorschlagen wird, um das Ziel zu erreichen, die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu senken.
Laut Vorschlag würde ein EU-weiter Mindeststeuersatz auf Energieprodukte erhoben werden, die als Flugzeugtreibstoff für Flüge innerhalb der EU geliefert werden. Nachhaltige Kraftstoffe, einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs und fortschrittlicher Biokraftstoffe, würden während dieses Zehn-Jahres-Zeitraums nicht mit EU-Mindeststeuern belegt.
Die Einführung der Vorschläge könnte allerdings politisch schwierig sein, denn Änderungen der EU-Steuersätze müssen alle 27 EU-Länder zustimmen. Damit hat jeder Staat faktisch ein Veto-Recht. Grundlage für die Abgaben wären Energiegehalt und Umweltverträglichkeit eines Treibstoffs - was umweltschädliche Treibstoffe verteuern würde.
Ziel ist es, die Fluggesellschaften zu ermutigen, auf nachhaltige Kraftstoffe wie E-Kerosin umzusteigen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Akzeptanz solcher Kraftstoffe wurde bisher durch hohe Kosten blockiert. So machen sie weniger als ein Prozent des europäischen Treibstoffverbrauchs aus. Quelle: EU-Kommission / aero.de / DMM