Buchungsbestätigung nicht an Frist gebunden

Fordern Reisevermittler nach einer Online-Buchung den Kunden auf, die Richtigkeit aller Angaben in der ihm zugesandten Buchungsbestätigung innerhalb einer bestimmten Frist zu bestätigen bzw. Änderungswünsche mitzuteilen, ist das zulässig. Der Online-Reisevermittler muss jedoch auch noch nach dieser Frist Änderungswünsche akzeptieren.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen einen Online-Reisevermittler, der in seiner Bestätigungsmail nach der Buchungsanfrage den Kunden aufforderte, die Angaben in der Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturwünsche innerhalb einer festgelegten Frist mitzuteilen.

Diese Klausel erklärte der Leipziger Richter für unzulässig; denn sie benachteilige den Kunden unangemessen. Lasse er die Frist verstreichen, würde er alle Angaben als korrekt bestätigen. Auch solche, die auf einem technischen Fehler basierten bzw. gar nicht von ihm selbst gemacht worden seien. So könnten beispielsweise auch geänderte Flugzeiten unter diese Klausel fallen. Eine spätere Reklamation sei vonseiten des Kunden somit praktisch nicht mehr möglich. Landgericht Leipzig, Az.: 08 O 1954/14 / DMM.