Bund fördert Kauf und Installation privater Ladestationen

Die Elektromobilität boomt, meldet das KBA mit seinen neuesten Zahlen. Allein in 2020 werden in Deutschland bis zu 300.000 Neuzulassungen von Elektroautos erwartet. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird damit zum entscheidenden Faktor für den Erfolg der Elektromobilität. Nun hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein neues Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur gestartet.

Befragungen von E-Auto-Käufern, gewerblich wie privat, haben ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Denn bis zu 85 % der Ladevorgänge von Elektroautos werden zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Um das Ziel von rund 10 Mio. Elektroautos bis 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie 8 bis 11 Mio. Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich.

Bundesminister Andreas Scheuer bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden. Mit unserem Masterplan Ladeinfrastruktur schaffen wir eine flächendeckende Versorgung – die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sorgt für die schnelle Umsetzung."

Wer kann Anträge stellen? Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Was wird gefördert? Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
•    die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
•    der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommt,
•    die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
• Ladestation
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
• Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
• Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren unter www.kfw.de/440. Quelle: Bundesverkehrsministerium / DMM