Bund lehnt Identitätskontrollen beim Boarding weiter ab

Bundesregierung weist Länder Vorstoß zurück, Ausweise vor dem Einstieg verpflichtend zu prüfen. Bundesrat und Polizei sehen Sicherheitslücken, Airlines verweisen auf praktische Probleme.

Die Bundesregierung lehnt verpflichtende Ausweiskontrollen beim Boarding ab. Bundesrat und Polizei sehen Sicherheitsdefizite, Branchenvertreter warnen vor Nachteilen. Foto: Ticha – stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat einen Vorstoß des Bundesrats für verpflichtende Identitätskontrollen beim Einstieg in Flugzeuge abgelehnt. Damit bleibt es in Deutschland dabei, dass beim Boarding in der Regel kein Abgleich zwischen Ausweis und Bordkarte erfolgt.

Kritik von Bundesrat und Polizei

Der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, bedauert die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Initiative der Länder nicht zu unterstützen. Auch das niedersächsische Innenministerium, das den Antrag im Bundesrat eingebracht hatte, zeigt sich enttäuscht. Ziel der Regelung sei es, sicherzustellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und bei Straftaten polizeilich genutzt werden kann, erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Nach Einschätzung Roßkopfs würde eine Verpflichtung zum Abgleich von Ausweis‑ und Bordkartendaten sowie deren Übermittlung zwischen Abflug‑ und Zielstaaten die Arbeit der Bundespolizei erheblich erleichtern. Dass ausländische Airlines entsprechende Daten übermitteln, sei jedoch unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine entsprechende Pflicht gebe.

Gesetzesänderung weiter umstritten

Der Bundesrat hatte am 19. Dezember eine Änderung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes vorgeschlagen. Neben Fragen der Drohnenabwehr sieht der Entwurf auf Initiative Niedersachsens vor, Luftfahrtunternehmen zum Abgleich von Ausweisdokumenten mit Bordkarten oder Buchungsdaten vor dem Einstieg zu verpflichten.

Während Frankreich, Belgien und Spanien entsprechende Kontrollen durchführen, ist dies in Deutschland nicht vorgesehen. Innerhalb des Schengen‑Raums könne daher auch mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Bordkarte geflogen werden, sofern online eingecheckt wurde. Italien hatte eine solche Pflicht vor einigen Monaten wieder abgeschafft und dies mit schnelleren Abläufen an Flughäfen sowie einer Gleichbehandlung von Flug‑ und Bahnreisen begründet.

Die Bundesregierung verweist auf unterschiedliche Positionen innerhalb der Ressorts und offene Prüffragen. Das Innenministerium erklärt, die Luftsicherheit sei durch bestehende Personen‑ und Gepäckkontrollen gewährleistet. Das Verkehrsministerium teilt mit, die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen.

Branchenverbände lehnen zusätzliche Pflichten ab

Aus dem Bundestag heißt es, die Argumente von Flughäfen und Fluggesellschaften hätten Einfluss auf die Debatte. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft warnt vor einer Übertragung staatlicher Aufgaben auf private Unternehmen und sieht Risiken für Pünktlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Der Flughafenverband ADV erkennt keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich.

SPD‑Fraktionsvize Sonja Eichwede sieht zwar keinen Anlass, vom vorsichtigen Kurs der Bundesregierung abzurücken, erkennt aber Handlungsbedarf. Täglich nutzten Millionen Menschen das Flugzeug, daher müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt sie.

Die Grünen begrüßen dagegen die ablehnende Haltung der Bundesregierung. Der Innenpolitiker Lukas Benner bezeichnet die Vorschläge als unausgewogen und nicht zielführend. (dpa)