Bundesrat für Stärkung des Bahn-Fernverkehrs

Der Bundesrat hat dem „Gesetzentwurf für die Gestaltung des Schienenpersonenverkehrs“ zugestimmt. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich damit im Schulterschluss mit weiteren Bundesländern für eine Verbesserung des Fernverkehrs auf der Schiene ein.

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Verbesserung des Fernverkehr-Angebotes auf der Schiene. „Wir brauchen den Deutschlandtakt, also einen integralen Taktfahrplan mit einer regelmäßigen und schnellen Anbindung der Oberzentren“, erklärte der rheinlandpfälzische Verkehrsminister Dr. Volker Wissing vor Beginn der Bundesratssitzung. Der Bund müsse sich dafür einsetzen, dass die Deutsche Bahn die Oberzentren wieder bediene und bundesweit Züge möglichst täglich im Stundentakt einsetze, die ebenso auf den Nahverkehr abgestimmt seien.

Konkret fordert die Bundesratsinitiative den Bund auf, durch ein Gesetz die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonenfernverkehr zu übernehmen und unter Beteiligung der Länder einen entsprechenden Fernverkehrsplan zu erstellen. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen in den Bundesrat eingebracht.

Während die Länder den Nahverkehr kontinuierlich ausgebaut hätten, seien Mehrverkehr und Verbesserungen im Fernverkehr ausgeblieben, sagte Wissing. Mehr noch: Die Bundesländer seien gezwungen, von der Deutschen Bahn eingestellte Fernverbindungen über den Nahverkehr zu erschließen. Während beispielsweise in Rheinland-Pfalz seit 1996 das Angebot im Schienenpersonennahverkehr um 100 % gesteigert werden konnte, wurde das Angebot im Fernverkehr kontinuierlich abgebaut. So habe sich das im Fernverkehr bediente Streckennetz um rund 3.700 km reduziert. Die Zahl der im Fernverkehr angefahrenen Bahnhöfe verringerte sich um rund 220.

In Rheinland-Pfalz hatte die DB Fernverkehr AG im Dezember 2014 beispielsweise den Fernverkehr auf der Moselstrecke eingestellt. Die Länder befürchten, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt. Deshalb hatten sie auf der Verkehrsministerkonferenz am 16./17. April 2015 beschlossen, erneut einen Gesetzentwurf zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs einzubringen. Der Bundesrat hatte auf Antrag von Rheinland-Pfalz und weiteren Ländern bereits am 10. Februar 2017 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser hatte den Entwurf nicht aufgegriffen, weshalb die Vorlage mit Ablauf der letzten Legislaturperiode dem Diskontinuitätsgrundsatz unterfiel. Nun kann der Gesetzentwurf in der neuen Legislaturperiode im Bundestag beraten werden. Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbaudes Landes Rheinland-Pfalz / DMM