Die Gesetzesnovelle ermöglicht bidirektional genutzten E-Fahrzeugen und Ladepunkten die Teilnahme an den Strommärkten – ein erster wichtiger regulatorischer Schritt auf dem Weg hin zur erfolgreichen Markteinführung des bidirektionalen Ladens. Dass sich der Bundestag darauf verständigen konnte, die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, ist deshalb auch ein wichtiges und gleichzeitig notwendiges politisches Signal der Unterstützung für die E-Mobilität.
Allerdings: Das Problem der Doppelbelastung, bei der Stromnebenkosten im Falle einer Rückspeisung von Strom in das öffentliche Versorgungsnetz (Vehicle-to-Grid) auf ein- und dieselbe Kilowattstunde doppelt anfallen, löst die Novelle nur unzureichend. Zwar wird durch die geplanten Regelungen eine Doppelbesteuerung im Falle der Umlagen vermieden, jedoch nicht im Falle der Netzentgelte und der Stromsteuer. Hier bleiben weiterhin Lösungen notwendig, um einen Mehrwert für die Verbraucher, ob gewerblich oder privat, zu schaffen, der die Attraktivität der E-Mobilität auch insgesamt steigert. Eine neue Bundesregierung sollte deshalb gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsprechende Änderungen forcieren, um das Problem der Doppelbesteuerung gänzlich zu beheben.“ Quelle: VDA / DMM