Bundeszuschüsse zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, die Finanzierung des sogenannten Deutschlandtickets durch Bundeszuschüsse beschlossen. Ein den Abgeordneten dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eines „neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (20/5548) wurde mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5799, 20/5912) wurde in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache (20/5912)) von den Fraktionen einstimmig für erledigt erklärt. 

Die Einbringung von wortgleichen Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung in die Beratungen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Bundestages wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung und somit ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/6018) zugrunde, der noch Änderungen am Entwurf vorgenommen hatte, sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6019) vor. Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/6040) sowie ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (20/6039) wurden jeweils abgelehnt.

Abgelehnt wurden zudem zwei Anträge der Fraktion Die Linke. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Preiserhöhung im öffentlichen Personennahverkehr verhindern – Neun-Euro-Ticket verlängern – Anschlussregelung ab 2023 sicherstellen“ (20/2575) als auch der Antrag mit dem Titel „Null-Euro-Ticket für Studierende, Auszubildende und Schülerinnen und Schüler“ (20/5785) fand mit den Stimmen der Antragsteller keine Mehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Verkehrsausschusses (20/5886, 20/6017) zugrunde.

49 Euro-Ticket ab 01. Mai. Ab 01. Mai 2023 soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im gesamten Bundesgebiet mit dem sogenannten Deutschlandticket genutzt werden können. Das Deutschlandticket soll zu einem Einführungspreis von 49 pro Ticket in einem digital und monatlich kündbaren Abonnement bezogen werden können. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des Tickets von 2023 bis 2025 mit 1,5 Mrd. Euro jährlich, die den für den ÖPNV zuständigen Bundesländern als zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung gestellt werden. 
Im Jahr 2023 trägt der Bund zudem 50 % der gegebenenfalls anfallenden Mehrkosten bei der Einführung des Tickets. Um die Finanzierung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, soll auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

Beratungen im Verkehrsausschuss. Zudem wird mit dem Gesetz die Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr (SBNV), die von den bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhoben werden, für die Jahre 2023 bis 2025 bei 1,8 % festgeschrieben. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde im Verkehrsausschuss gegen die Stimmen der Unions- und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen.

Erster Antrag der Linksfraktion. Nach dem Willen der Linksfraktion soll das Neun-Euro-Ticket für ÖPNV durch ein 365-Euro-Ticket pro Jahr abgelöst werden. In ihrem Antrag (20/2575) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorzulegen. Der vergünstigte Preis des 365-Euro-Tickets soll umgerechnet auch für Tages- und Wochenkarten gelten. Zudem sollen Menschen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen, z.B. Schüler, Auszubildende und Hartz-IV-Empfänger, den ÖPNV kostenlos benutzen dürfen.

Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur Ausweitung des ÖPNV in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum im dritten Quartal dieses Jahres vorzulegen. Ziel müsse es sein, die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030 zu verdoppeln.

Zweiter Antrag der Linksfraktion. Die Fraktion Die Linke fordert außerdem ein Null-Euro-Ticket für Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Absolventinnen und Absolventen eines Freiwilligendienstes. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen, heißt es in dem abzustimmenden Antrag (20/5785). Ein Nulltarif ÖPNV würde die knappen finanziellen Ressourcen entlasten und allen Schülerinnen und Schülern sowie den Auszubildenden und Studierenden mehr Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen.
Die notwendigen Kosten für den Weg zu Bildungs- und Arbeitsstätten entfielen, Kultur-, Sport- und Freizeitstätten könnten selbstständig aufgesucht werden „und der ÖPNV wird in der alltäglichen Nutzung attraktiver“ Sicherheitsgarantien, heißt es in dem Antrag. Ein Null-Euro-Ticket würde zu mehr Chancengleichheit und zum Klimaschutz beitragen, so die Fraktion. Dabei dürften die Kommunen und Landkreise nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Quelle: Deutscher Bundestag / DMM