Entsprechende Angaben in der Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes sind nicht mehr erforderlich. Dies hat die Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland verkündet. Es handelt sich um einen Meilenstein bei der Beendigung der seit Anfang 2020 verhängten Beschränkungen, die vor allem bei vielen deutschen Firmen für massiven Ärger gesorgt hatten. Seit dem 29. April 2023 und bis 30. August 2023 war für Flugreisende nach China ein selbst durchgeführter, negativer Antigen-Schnelltest (alternativ ein negatives PCR-Testergebnis, jeweils nicht älter als 48 Stunden vor Abflug) für das Boarding erforderlich.
Für neuerliche Verstimmungen sorgen in jüngster Zeit zunehmende Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer. Auch deutsche Staatsangehörige waren in einigen Fällen betroffen, so das Auswärtige Amt. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden. Quelle AA / DMM