CO2-Bepreisung auf internationaler Ebene notwendig

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) begrüßt in weiten Teilen die Ergebnisse des Sondergutachtens des Sachverständigenrats der Bundesregierung zur CO2-Bepreisung. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hingegen hält eine CO2-Steuer auf Sprit und Heizöl für einen schnellen Weg zu den Klimazielen im Jahr 2030. Die Steuer müsse aber regelmäßig angepasst und die Einnahmen allein für den Klimaschutz verwandt werden, heißt es in einem Sondergutachten zur Klimapolitik.

Konkret sprechen sich die Wirtschaftsweisen dafür aus, einen sektorübergreifend einheitlichen Preis für Treibhausgasemissionen einzurichten. Oberstes Ziel solle eine Ausweitung des europäischen Emissionshandels, der bislang für den Energiesektor und Teile der Industrie gilt, auf alle Sektoren sein. Der Weg dorthin müsse jetzt eingeleitet werden, damit das System spätestens 2030 greifen könne. Wegen der Abstimmungen innerhalb Europas gilt dies kurzfristig als nicht umsetzbar. Als Übergangslösung biete sich auch eine CO2-Steuer für Sektoren an, die bislang nicht unter die europäische Regelung fallen. Grundsätzlich bestehe das Ziel einer CO2-Bepreisung darin, "eine effiziente Lenkungswirkung zu erzielen, um die Treibhausgase über Verhaltensanpassungen zu reduzieren". Die zusätzlichen Einnahmen daraus sollten den Bundesbürgern wieder zugute kommen. Den Forschern zufolge sollten z.B. könnten etwa eine Kopfpauschale oder eine Stromsteuersenkung sozial ausgewogen sein.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sieht das alles etwas anders: „Es ist richtig, dass ein globaler CO2-Bepreisungsmechanismus das übergeordnete Ziel sein muss. Auch dass bis spätestens 2030 eine EU-weite Lösung über die Ausweitung des EU-ETS auf alle Sektoren gefunden werden soll, begrüßen wir. Nur sektorübergreifend und global kann Klimaschutz wirklich effizient betrieben werden“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Völlig zu Recht betont der Sachverständigenrat, dass auch Übergangslösungen europäisch, jedenfalls aber in einer möglichst großen Koalition der Mitgliedstaaten beschritten werden müssten. Nationale Alleingänge lehnt auch die vbw kategorisch ab. „Ein nationaler CO2-Preis bringt Wettbewerbsnachteile und führt zu noch mehr Produktionsverlagerungen in Länder, die oft weniger strengen Klimaanforderungen unterliegen. Das schadet am Ende auch dem Klima“, betonte Brossardt. Nach der Argumentation des Sachverständigenrats ist als Übergangslösung ein paralleles Handelssystem geeigneter als eine CO2-Steuer, weil es sich perspektivisch in ein sektorübergreifendes System integrieren lässt und weniger Nachsteuern erfordert. Die vbw lehnt eine Steuerlösung, die auch die Geschäftsreisebranche beeinträchtigen würde, ab.

Der Klima- und Umweltschutz muss aus Sicht der vbw als Modernisierungs- und Infrastrukturprojekt für Deutschland verstanden werden. „Für einen effektiven Klimaschutz brauchen wir technologieoffene Anreizsysteme zur Treibhausgasreduktion, darunter positive steuerliche Anreize für Industrie und Bürger zur CO2-Einsparung, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, den Ausbau von Ladeinfrastruktur und die richtigen Rahmenbedingungen für Innovationen am Standort. Nur, wenn Klimaschutz bei uns auch ein wirtschaftliches Erfolgsmodell ist, werden wir andere überzeugen. Das bestätigt auch der Sachverständigenrat“, so Brossardt.

Für deutsche Unternehmen darf es zu keinen Zusatzbelastungen kommen. Mit der Einführung eines neuen Bepreisungssystems müsste in jedem Fall eine Überarbeitung des deutschen Systems aus Steuern, Umlagen und Abgaben stattfinden. Auch mit der Überlegung, im Gegenzug die Stromkosten zu senken, setzt der Sachverständigenrat an der richtigen Stelle an. Quelle: vbw / Sachverständigenrat / DMM