Da die beiden Airlines seit Längerem als direkte Konkurrenten auf diversen Strecken agieren, wollte Lufthansa dieses Abkommen per Ende Oktober dieses Jahres auslaufen lassen. Für Condor sollten fortan dieselben Konditionen wie für andere Partner-Airlines gelten – somit würden sich für den gestreiften Ferienflieger ab dem Winterflugplan die Zubringerflüge entsprechend verteuern.
Condor hatte deshalb dagegen geklagt und in erster Instanz vom Bundeskartellamt recht bekommen. Das Oberlandgericht in Düsseldorf hingegen hatte die Entscheidung danach aber zu Gunsten von Lufthansa wieder ausgesetzt. In der nächsten Runde dieses rechtlichen ‘Luftkampfes’ hatte dann Condor seinerseits Rechtsmittel eingelegt, und zwar beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser gab nun wieder Condor recht und hat entschieden, dass das Abkommen zwischen den beiden Airlines vorerst weiterzulaufen habe und somit nicht ausläuft.
Condor gibt sich damit aber nicht zufrieden Die Luftfahrtgesellschaft setzt auf eine endgültige und außergerichtliche Einigung mit Lufthansa für eine längerfristige Zusammenarbeit. Dazu aber will sich Lufthansa nicht äußern. Quelle: BGH / DMM