Coronavirus-Test-Anspruch endet

Der Anspruch auf einen Test auf den Covid-19-Erreger ohne Symptome nach Aufenthalt in einem inländischen Risikogebiet endet am 09. November 2020.

Asymptomatische Personen können sich noch bis zu diesem Datum kostenfrei testen lassen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen aufgehalten haben oder noch dort aufhalten. Eine Wiederholung des Tests ist einmal möglich.

Für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten, das sind fast alle Länder dieser Welt, gilt aktuell eine Testpflicht und Quarantänepflicht. Bis zum 08. November sollen die Bundesländer eigene Quarantäneregelungen aufgrund der Mitte Oktober beschlossenen Muster-Quarantäne-Verordnung beschließen. Die Quarantänedauer beträgt danach nur noch zehn statt 14 Tage. Außerdem ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne mit einem negativen Covid-19-Test vorgesehen. Dieser kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne erfolgen.

Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, haben innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf einen kostenlose Corona-Test. Kostenlose Corona-Tests für Rückkehrer aus ausländischen Nicht-Risikogebieten endeten dagegen bereits am 15. September. Quelle: Bundesregierung / DMM