Cupra erweitert die Werksgarantie

Seat’s Challenger-Brand Cupra gewährt für alle ab Werk bestellten Neufahrzeuge eine Herstellergarantie von fünf Jahren.

Mit dem neuen Garantiemodell erweitert Cupra die Laufzeit deutlich. Zwei Jahre beträgt die Garantie unabhängig von der Kilometerleistung des Fahrzeugs. Sie endet anschließend entweder nach fünf Jahren oder bei einer Gesamtlaufleistung von 150.000 km. Die CUPRA Neuwagengarantie bezieht sich auf alle für den deutschen Markt bestimmten Fahrzeuge und beginnt entweder mit der Übergabe des Neuwagens oder ab dem Datum der Erstzulassung. Im Garantiefall können sich Kunden direkt an ihren Servicepartner wenden, um die Angelegenheit zu klären. Bei Fahrzeugen mit einer Hochvoltbatterie – wie dem vollelektrischen Born – gewährt die Marke zudem eine Garantie auf das System. Demnach soll die Batterie nach acht Jahren oder maximal 160.000 km noch mindestens 70 % Akkuleistung im Vergleich zur Kapazität bei Auslieferung haben. Quelle: Cupra / DMM