Das kosten Beleidigungen im Straßenverkehr

Wer sich am Steuer nicht im Griff hat und andere beschimpft oder z.B. den Stinkefinger zeigt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Das Mobilitätsportal Qixxit zeigt, was Verkehrsteilnehmer besser nicht tun sollten.

Dumme Kuh, 900 Euro. Bekloppter, 1.350 Euro. Stinkefinger, 1.800 Euro. Jemanden zu beleidigen mag kurz guttun, dem Geldbeutel jedoch lange weh. Denn in Deutschland ist das kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafen geahndet wird. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Tatumstand und vom jeweiligen Nettoeinkommen ab. In 5 bis 360 Tagessätzen zahlen die Übeltäter ihre Kurzschlussreaktion ab. „Es gibt keine festen Beträge für Beleidigungen, aber viele Durchschnittswerte, an denen sich die Verkehrs-teilnehmer orientieren können“, erklärt Christian Janeczek, Rechtsanwalt aus Dresden und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrs- und Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Die „dumme Kuh“ kostet bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 2.700 Euro netto etwa 900 Euro, der Mittelfinger liegt bei 1.800 Euro. Der Tageshöchstsatz beträgt laut Strafgesetzbuch maximal 30.000 Euro. „Die allgemeine Verrohung der Sprache erhöht die Schwelle zur Beleidigung: ‚Bei dir piept´s wohl?‘ oder ein ‚Witzbold‘ werden meist nicht mehr geahndet“, so Janeczek.  

Nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches ist eine Beleidigung eine vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person und damit eine Straftat. Dazu zählen respektlose Äußerungen genau wie Gesten, die an einen anderen Straßenverkehrsteilnehmer gerichtet sind. Wer wiederholt den Vogel zeigt oder sein Gegenüber verflucht, für den gelten deutlich höhere Strafen. Neben höheren Geldbußen muss dann mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr gerechnet werden. Wird zusätzlich die Verkehrssicherheit gefährdet, gibt es ein zeitweiliges Fahrverbot. Aber: Nur wer angezeigt wird, zahlt auch für seine Ausrutscher. Quelle: Qixxit / DMM