Dashcam und MPU sind Top-Themen

Auf dem 54. Verkehrsgerichtstag vom 27. – 29. Januar in Goslar diskutieren Juristen und Fachleute aus Ministerien, Behörden und Verbänden über die Zulässigkeit der Aufzeichnungen von Mini-Kameras und einen neuen Grenzwert für MPU.

Die Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen ist bisweilen schwierig. Immer mehr Verkehrsteilnehmer verwenden daher sogenannte Dashcams, um mit den Aufzeichnungen der Mini-Kameras die Beweissicherung zu erleichtern. Beim 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren die Experten des Arbeitskreises VI über die Zulässigkeit der Aufzeichnungen als Beweismittel und befassen sich zudem mit den datenschutzrechtlichen Problemen, die durch die dauerhafte Erfassung des Verkehrsgeschehens entstehen. Aus Sicht des ADAC sollte das Ziel sein, zum einen das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, und zum anderen einem Geschädigten ein anerkanntes Beweismittel an die Hand zu geben.

Ein weiteres zentrales Thema in Goslar ist die Frage, ob nach Trunkenheitsfahrten bereits ab 1,1 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis notwendig ist oder wie bisher erst ab einem Grenzwert von 1,6 Promille. Die Diskussion darüber führt der Arbeitskreis II; sie dürfte vor allem für Rechtsanwälte, Psychologen und Fahrerlaubnisbehörden interessant sein. Das Problem dabei: Manche Gerichte orientieren sich bereits am niedrigeren Grenzwert, andere halten an der 1,6-Promille-Grenze fest. Dies führt nach Meinung des ADAC zu Rechtsunsicherheit, Ungleichbehandlungen und Vorbereitungsschwierigkeiten der Alkoholsünder. Zudem tauschen sich die Experten darüber aus, ob Wegfahrsperren – sogenannte Alkohol-Interlocks – als milderes Mittel zur Fahreignungsprüfung in Betracht kommen.

Beim 54. Verkehrsgerichtstag treffen sich rund 2.000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Behörden und Verbänden, um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein. Quelle: ADAC / DMM