Die Nachfrage im Schienenpersonenfernverkehr der Deutschen Bahn war 2022 geprägt durch zurückkehrende Privat- und Geschäftsreisende nach den starken coronabedingten Einschränkungen im Vorjahr. Für 2023 könnte es im Fernverkehr mit deutlich mehr als 150 Mio. Reisenden eine neue Rekordzahl geben; dazu beitragen wird auch der Umstand, dass immer mehr Firmen ihre Geschäftsreisenden innerdeutsche nicht mehr fliegen lassen. Die DB Fernverkehr AG versteht sich als systemrelevanter Anbieter für Mobilitätsdienstleistungen im Schienenpersonenfernverkehr. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, wie bspw. allgemeinen Preissteigerungen, Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Ukraine-Kriegs sowie Kapazitätsengpässen, erwartet die DB Fernverkehr AG im Zuge der zunehmenden Verkehrsverlagerung auf die umweltfreundliche Schiene weiterhin mittel- und langfristige Chancen im Markt und hält daher an der langfristigen Wachstumsstrategie fest, auch daran, dass es die Sparpreistickets nicht mehr ohne Nachweis von persönlicher Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse geben soll.
Die DB hatte vorige Woche mitgeteilt, Spartickets im Fernverkehr ab 01.10.2023 in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse zu verkaufen. Das hat laut Bahn damit zu tun, dass sie weiter auf Online-Tickets umstellt, weil wie ihre Kunden besser über deren Reiseverlauf informieren wolle. Beim Kauf von Sparpreistickets am Automaten gilt die neue Regelung nicht - allerdings wird auch nur ein winziger Teil der Spartickets im Fernverkehr über diesen Vertriebskanal verkauft. Für Fahrgäste, die schon jetzt über die Smartphone-App oder auf der DB-Website Tickets buchen, wird sich nichts ändern - hier sind die Kontaktdaten bereits im Kundenkonto hinterlegt.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband schmeckt das Vorhaben der Bahn nicht. Zwar begrüßen die Verbraucherschützer die generelle Bereitschaft zur weiteren Digitalisierung bei der Deutschen Bahn. „Doch macht der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter aus unserer Sicht keinen Sinn und ist definitiv unsozial", sagte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Mit der neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere vor allem für ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die Bahn verweist darauf, dass Tickets zum Flexpreis weiterhin ohne die Angabe von Handynummer oder E-Mail-Adresse buchbar sind. Tickets zum Flexpreis sind aber deutlich teurer als die zum Sparpreis. "Es besteht die Gefahr, dass diese Leute praktisch nicht mehr mit der Bahn reisen werden, das heißt sie werden von Teilhabe ausgeschlossen", sagt Marion Jungbluth. Die Verbraucherzentrale geht zudem davon aus, dass der Flexpreis als nächstes von der neuen Regel betroffen sein wird. Quelle: DB / Verbraucherzentrale Bundesverband / DMM