DB überarbeitet Kulanzregelungen

Die Deutsche Bahn hat ihre Fahrgäste im Fernverkehr 2022 so oft warten lassen wie seit mindestens zehn Jahren nicht mehr: Die Pünktlichkeitsquote lag in den zurückliegenden zwölf Monaten bei 65,2 % und damit 10 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau, so der Konzern. Der „Spaß“ soll die Rekordsumme von 7,2 Mio. Euro an Entschädigungszahlungen gekostet haben. Grund genug für die Bahn-Oberen, die Kulanzregelungen zu überarbeiten.

Als verspätet geht bei der DB ein Zug in die Statistik ein, wenn er mit mehr als sechs Minuten Verzögerung an einem Halt ankommt. Und das 2022 war allein im Fernverkehr bei jedem dritten ICE(IC, EC etc. der Fall. Als Gründe nannte die Bahn die überalterte und knappe Infrastruktur (die wurde durch ein unfähiges Bahnmanagement, unfähige Bundesverkehrsminister und generell die zurückliegenden Bundesregierungen verursacht), viele Baustellen und ein rasant wachsendes Verkehrsaufkommen. Die Verspätungsflut generierte unterm Strich 3,8 Mio. Anträge auf Entschädigungszahlungen. Für 2023 strebt die DB einen Pünktlichkeitswert von 70 % an, was die Fahrgäste wohl wenig trösten wird.

Aktuell gelten folgende Bestimmungen gemäß EU-Fahrgastrechte im Fall verspäteter Züge:  

  • Erreichen Sie bei einer Zugreise Ihr Ziel nicht pünktlich, haben Sie verschiedene Ansprüche. Sie können z.B. einen Teil des Ticketpreises zurück verlangen.
  • Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 % Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 %. Wer mit mehreren Zügen fährt, für den ist für eine Reklamation die Verspätung am letzten Ziel entscheidend – nicht die Verspätung einzelner Züge. 
  • Lassen Sie sich im Zug oder am Bahnhof eine Verspätungsbescheinigung ausstellen! 
  • Entschädigungen für Onlinetickets können in der App "DB Navigator" beantragt werden.

2022 sollen laut Bahn rund 3,4 Mio. Fahrgäste eine Entschädigung gemäß EU-Fahrgastrechte erhalten haben. Nach einer EU-Verordnung sollen die Ansprüche von Bahnreisenden aber eingeschränkt werden: Analog zum Flugverkehr entfielen dann Entschädigungsansprüche bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen. Auch Gesundheitskrisen wie z.B. die Corona-Pandemie oder „bestimmte Handlungen von Dritten“ (z.B. Personen im Gleis/Suizide) sollen keine Gründe mehr für Entschädigungen sein.

Was dran ist an den Bahninsider-Infos, wonach die DB an großzügigeren Kulanzregelungen arbeitet, soll im Laufe dieses Jahres bekannt gegeben werden. Quelle: Verbraucherzentrale / DMM